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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0050
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URKUNDE 241 (Reg. 439)

Schenkung ebendesselben (Stal) und vier Verkäufe desselben im gleichen Dorf. Sie
wurden von ihm durchgeführt im 1., 2., 13. und 18. Regierungsjahre Karls des Großen,
des ruhmreichsten Kaisers (richtig: Königs), unseres Herrn, unter den
Äbten Gundeland und Helmerich

1. Verkauf: in der Zeit zwischen dem 9. X. 768 und 8. X. 769:

Im ersten Jahre der Regierung Karls des Großen, des ruhmreichsten Kaisers, unseres
Herrn. Ich, Stal, bestätige, daß ich euch mein Besitztum in

Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.) verkauft habe, nämlich die Hälfte einer Hof reite
mit allem Zubehör, mit Wiesen, Weiden, Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern
und 14 Joch Ackerland. Alles liegt in der gleichen Gemarkung. Hierfür erhielt ich von
euch zwei Pfund Silber.

Schenkung: in der Zeit zwischen dem 9. X. 768 und 8. X. 770:

Ferner schenke ich, Stal, im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius,
dessen Leib im Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, einen Morgen Wiesland in derselben
Gemarkung.

2. Verkauf: in der Zeit zwischen dem 9. X. 769 und 8. X. 781:

Ferner habe ich, Stalo, euch einen Weinberg und ein für die Anlage eines Weinberges
geeignetes Stück Land in der gleichen Gemarkung verkauft. Es wird begrenzt auf der
einen Seite vom Grundstück (meines Bruders) Riphwin und seines Bruders (Giselhelm),
auf der anderen Seite von der Liegenschaft meiner Mutter Massa, auf der dritten Seite
vom Besitzttum des Uodo. Für mein Grundstück, das eine Länge von neun und eine
Breite von fünf Ruten hat, erhielt ich von euch fünf Unzen.

3. Verkauf: in der Zeit zwischen dem 9. X . 780 und 8. X. 782:

Desgleichen steht fest, daß ich, Stalo, euch meinen Weinberg in pago rinensi (im
Oberrheingau), in dem schon genannten Dorf verkauft habe, wofür ich von euch den ver-
einbarten Preis von einem halben Pfund erhalten habe.

4. Verkauf: in der Zeit zwischen dem 28. II. 779 und 783:

Weiterhin bestätige ich, Stalo, daß ich euch einen anderen Weinberg in derselben
Gemarkung verkauft habe, für den ich von euch den gleichen vereinbarten Gegenwert er-
halten habe. Das vorgenannte Land, seine Weinberge, Äcker, Wiesen und zugehörige Ge-
bietsteile habe ich euch vom gegenwärtigen Tage an übergeben, damit ihr die Ländereien
mit dem Recht besitzen sollt, dieselben zu behalten, zu vertauschen oder sonstwie damit
nach eurem Gutdünken zu verfahren; in allen Punkten sollt ihr freie und unbeschränkteste
Vollmacht haben. Ich glaube durchaus nicht, daß künftig jemand diesbezüglich Schwierig-
keiten machen wird. Sollte dieser Fall aber durch irgendjemand, durch mich selbst, durch
einen meiner Erben oder Nacherben oder durch irgendeinen Außenseiter eintreten, so gelte
folgende Bestimmung: Wer gegen diese von mir gemachte Vergabung oder gegen einen der
(vier) von mir durchgeführten Verkäufe zu irgendeiner Zeit vorzugehen versuchen sollte
oder wer sie brechen oder verfälschen wollte, bezahle jenen Käufern den doppelten Betrag,
den jenes inzwischen verbesserte Land wert ist. Gegenwärtige Schenkungen und Verkäufe
sollen unverbrüchlich bestehen bleiben. Handzeichen des Stal, der diesen Verkauf getätigt
hat, und der Massa, seiner Mutter. Handzeichen des Uodo. Ich, Samuel, habe dies auf Ver-
langen geschrieben am 28. Februar.
 
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