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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0064
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62

Oppenheim (am Rhein) fünf Weinberge; in

Uminesheim (Eimesheim sw. Oppenheim) einen Weinberg; in

Winolfesheim (Weinolsheim sw. Oppenheim) eine Hofreite und 82 Joch Ackerland;
in ähnlicher Weise (unser Gut) in

Wintersheim (sw. Oppenheim), und überhaupt alles, was wir in den schon genannten
Ortschaften besitzen, sei es nun Alod (Eigengut) der Eltern, sei es Erwerb, der auf irgend-
welche Art an uns gekommen ist. Wir schenken ferner alles Vieh, männlich und weiblich,
groß und klein, bewegliche und unbewegliche Habe, alles, war irgendwie bezeichnet
oder genannt werden kann, die Leibeigenen namens

Ratdolf, Lioplint,
Werinbalt, Rihlint,
Lütman, Ratlint,
Rigniu, Ratpreth,
Wigman, Lütbreth,
Giselolf, Wfijnihilt und

Baldrig, Willihart.
Vom gegenwärtigen Tage an übergeben und übertagen wir dies alles aus unserem
gesetzlichen Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrenhand des Hl. Nazarius,
damit er es in Gottes Namen auf ewig besitze. Von heute an und späterhin soll es jener
heiligen Stätte beziehungsweise ihren Vertretern jederzeit zum Nutzen und zur Erwerbs-
mehrung dienen. Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am
22. Oktober (789). Handzeichen der Geistlichen Waltmund und Hugimund, welche ge-
beten haben, daß diese Schenkung aufgestellt und bestätigt werde. Ich, Ruodolf, habe auf
Verlangen diese Schenkung schriftlich festgehalten.

URKUNDE 268 (3. Juni 782 — Reg. 1761)

Schenkung von Uorendil und seiner Gattin Egina in demselben Dorf (Bönsheim) im
14. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn und Kaisers (richtig: Königs),

unter Abt Helmerich

Wir, Uorendil und meine Gemahlin Egina, machen im Namen Gottes, zu unserem
Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen eine Vergabung an den heiligen
Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Wir schenken unser
Eigentum in pago rinensi (im Oberrheingau), im Dorf

Buosinesheim (Bönsheim; heutiger Überrest: Bensheimer Hof w. Darmstadt), und
zwar alles, was Orendil seiner Gattin Egina unter dem Titel einer Morgengabe übertrug,
und alles das, was wir in jener Gemarkung besessen haben. In ähnlicher Weise (übergeben
wir unseren Besitz) auch in

Leheim (Leeheim ö. Oppenheim/R.) und überhaupt alles das, was wir in diesen beiden
Orten hatten, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge,
Wirtschaftsbauten, halbfreie Bauern und zwölf unfreie Leibeigene. Alles und in allen seinen
Teilen, ganz und unversehrt, übergeben und übertragen wir vom heutigen Tage an — und
alles übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 3. Juni (782). Handzeichen
von Orendil und seiner Ehefrau Egina, welche die Erstellung und Bestätigung dieser
Schenkung erbeten haben. Handzeichen von
 
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