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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0068
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66

NEUENHEIM

URKUNDE 274 (13. November 765 — Reg. 11)

Schenkung des Gumpen in Neuenheim im Ladengau, im 14. Regierungsjahr

unseres Herrn, des Königs Pippin

Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder für den Un-
terhalt der Armen aufwenden, so wird uns das — daran besteht kein Zweifel — in der
ewigen Wiedervergeltung bei Gott, wie wir zuversichtlich vertrauen, rückerstattet werden.
Also mache ich, Gumpert, im Namen unseres Herrn Jesu Christi zu meinem Seelenheil eine
Vergabung. Es ist mein Wunsch, daß meine Schenkung ewigen Bestand habe. Ich schenke
der Basilika des Hl. Nazarius, welche am Flusse Wisscoz (Weschnitz) errichtet ist, meinen
Weinberg in pago lobdunensi (im Ladengau), und zwar im Dorfe

Niwenheim (Heidelberg-Neuenheim). Er grenzt auf der einen Seite an den Weinberg
der Frideburg, auf der anderen an die Landstraße, auf der dritten fließt unten der Nek-
karfluß vorbei. Meine Gabe erfolgt in der Absicht, daß jene Kirche und ihre Sachwalter sie
von diesem Tage an unter ihrer Herrschaft auf ewig besitzen sollen. Von heute an und
späterhin sollen sie dieselbe zu Recht innehaben, behalten, als Herren verwalten oder
sonstwie darüber verfügen, wie es nach ihrem Ermessen dem Nutzen jener Basilika ent-
spricht. Überhaupt in allen Belangen mögen sie freie Verfügungsgewalt haben. Wenn aber
jemand gegen diese von mir gemachte geringfügige Schenkung vorgehen sollte und die-
selbe brechen oder verfälschen wollte, so entrichte er als Buße an die Verwaltung der Ba-
silika des Hl. Petrus drei Goldschilling und zwei Pfund Silber, und seine Einwendungen
seien für die Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung soll auf Grund dieses Vertrags-
abschlusses jederzeit fest und beständig bleiben. Geschehen in lobdenensi civitate publica
(in der Landesstadt Ladenburg) am 13. November (765). Handzeichen des Gumpert,
welcher gebeten hat, daß diese Schenkung bewerkstelligt und bestätigt werde. Handzei-
chen von

Harifrid, Zeizo
Hardapert, und
Raginpert, Onolbald.
Ich, Hassi, wenn auch Priester, so doch unwürdigerweise, habe diese Schenkung nieder-
geschrieben und auf Bitte unterschrieben.

URKUNDE 275 (28. Februar 782 — Reg. 1682)

Schenkung von Ruotpert und Hado in Neuenheim im 14. Jahre Karls des Großen,
unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Helmerich

Wir, Ruopert und Hado, machen in Gottes Namen zum Seelenheile des Giselbald
dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, eine Ver-
gabung. Sie gelte ebenso jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der
Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Helmerich, Gott dient. Wir wünschen, daß
 
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