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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0070
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68

Nüwenheim (Heidelberg-Neuenheim), nämlich eine Hofstätte und zehn Joch Acker-
land, dann in

Dossenheim (nördlich Heidelberg) ein Weingut, endlich in

Fitdenheim (Mannheim-Feudenheim) drei Morgen Wiesland, drei Leibeigene, deren
Namen Albsuint, Albhart und Baldrich sind, und überhaupt alles das, was zu diesen
Gütern von Rechts wegen gehört: Ländereien, Wohnhäuser, Stallungen und Scheunen,
Weingärten, Wiesen, Weiden, Felder, Wälder, Straßen und Wege, Wasservorkommen,
bebaute und unbebaute Gebiete, bewegliche und unbewegliche Habe. All das übergebe
und übertrage ich in Gottes Namen zur Gänze vom heutigen Tage an aus meinem Eigen-
tumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius und der Leiter jenes Klosters
zu ewigem Besitztum. — Alles übrige wie oben bis zur Fertigung. — Geschehen im
Kloster Lorsch am 28. Februar (848). Handzeichen des Helmbald, welcher gebeten hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und bestätigt werde. Handzeichen der (Zeugen)
Racher, Wolfgang, Otbrath,

Nanther, Rantbert, Druthmar,

eines anderen Racher, Altwin, Hildibrath,
Dindo, Willibrath, Brüning und

Ruotgang, Lübert, Wolf.

Tiethroh hat dies geschrieben.

URKUNDE 278 (13. Mai zwischen 962 und 966 — Reg. 3581)

Schenkung des Adalrad, welche dieser seinem Sohne Saleman, welch letzterer Mönch
in unserem Kloster war, und dem Hl. Nazarius in Neuenheim, im 28. Regierungsjahre
(963—964) Ottos (I., d. Gr.), des Kaisers und Augustus, unter Abt Gerbod zukommen

ließ

Im Namen Christi. Es ist nicht unbekannt, sondern durch achtbare Augenzeugen er-
härtet und allgemein bekannt geworden, daß ich, Adalrat, meines und meiner Eltern
Seelenheiles und der künftigen Vergeltung gedenkend, eine milde Stiftung gemacht habe.
Ich übergab einige meiner Besitzungen, gelegen in pago lobodonensi (im Ladengau), in
presidatu (im Herrschaftsbereich) des Grafen Konrad, in Dorf beziehungsweise Gemar-
kung

Nüwenheim (Heidelberg-Neuenheim), dem Heiligen Gottes Nazarius, dessen Leib
im Oberrheingau, in dem Orte, der Lorsch genannt wird, ruht, dem bekanntlich der
verehrungswürdige Gerbodo als Abt vorsteht. Die Schenkung erfolgte in der Weise,
daß mein Sohn Saleman, Mönch jenes Klosters, im Einvernehmen mit dem vorgenannten
ehrwürdigen Abt und den übrigen Mönchen das Gut mit seinem ganzen Ertrag, der
sich daraus ergibt, innehabe. Er besitze es zur Erinnerung an mich und verwalte es zum
Nutzen seiner Mitbrüder bis zum Ende seines Lebens. Wenn er aber auf den Ruf Gottes
dahingegangen sein wird, dann soll die heilige Gemeinschaft der Mönche, welche ebendort,
wie allgemein bekannt, Tag und Nacht dem Herrn dient, freies und durchaus unbe-
schränktes Verfügungsrecht darüber haben. Diese Schenkungsurkunde wurde erstellt am
13. Mai, im Jahre 962 nach unseres Herrn Fleischwerdung, in der 9. Indiktion (= 966).
 
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