Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0073
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
71

URKUNDE 282 (23. ,uli 766 — Reg. 75)

Schenkung von "Waccho und Radogis in demselben Dotf im
14. Jahre des Königs Pippin unter Abt Gundeland

Wir, Waccho und Radogis, nicht weniger auch Guntso, machen aus göttlichem An-
trieb, zu unserem Seelenheile und um der ewigen Wiedervergeltung willen, damit wir
Nachlaß unserer Vergehungen erreichen können, durch diese Schenkungsurkunde eine
Vergabung. Durch diese Willenserklärung übereignen wir unter dem gegenwärtigen Tage
dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Ober-
rheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Orte Lauresham (Lorsch) ruht, unser
Besitztum in pago lobodoninse (im Ladengau), und zwar in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Wir schenken unseren Weingarten
im Ausmaße von einem halben Morgen Land, welcher auf einer Seite an die Liegenschaft
des Wigram, auf der anderen an jene der Angilrad stößt. Von heute an sollt ihr die
freie, durchaus unumschränkte und allseitige Vollmacht haben, ihn innezuhaben, zu be-
halten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu machen, was ihr wollt. Wenn
aber jemand, was ich zwar nicht glaube, daß es eintreten werde, — und alles übrige
wie oben — Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Juli (766). Handzeichen des Waccho,
der diese Schenkung gemacht hat. Handzeichen der (Zeugen)

Bernoin, Baldoin und

Graoin, Leuthard.

URKUNDE 283 (25. Juni 766 — Reg. 62)

Schenkung des Lüthard im nämlichen Dorfe im 14. Regierungsjahre des Königs Pippin,

unseres Herrn, unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, Lüthard, durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelen-
heil und um der ewigen Vergeltung willen eine fromme Stiftung. Durch diese Schenkungs-
urkunde und Willenserklärung übereigne ich unter dem heutigen Tage dem heiligen
Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in pago rinensi (im Oberrheingau), in der Ort-
schaft namens Lorsch ruht, mein Besitztum in pago lobodoninse (im Ladengau), im Dorf

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Ich schenke einen Weinberg, begrenzt
auf der einen Seite von der Liegenschaft des Notbalt, auf der anderen von jener des
hl. Nazarius, vorne von den Gütern des Berno und des Baldoino. Ich übergebe und über-
trage in Gottes Namen meinen Weinberg in unberührter Gesamtheit aus meinem gesetz-
lichen Recht in das Besitz- und Herrenrecht des genannten Märtyrers als ewiges Eigen-
tum. Wenn aber künftig einer, was ich zwar durchaus nicht glaube — und alles übrige
wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 25. Juni (766). Handzeichen des Lüt-
hard, der die Ausstellung und Beglaubigung dieser Schenkungsurkunde veranlaßt hat.
Handzeichen von Gerald und Richulf. Schreiber: Wiggar.
 
Annotationen