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Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich eine Drittel-Hof reite und
einen Drittel-Weinberg vom heutigen Tage an und für später — und das übrige (wie
oben) — bis: Geschehen in dem örtlichen Gemeinwesen, welches Lorsch genannt wird,
am 17. April (767). Handzeichen des Manaold, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung
aufgezeichnet und beglaubigt werde. Handzeichen von Gislibald und Teutbald. Ich, Sa-
muel, war der Schreiber.
URKUNDE 287 (im November 766 oder 767 — Reg. 223a)
Es folgt eine Schenkung des Gautser; Jahr und Dorf: wie oben
Im Namen unseres Herrn Jesu Christi wende ich, Gautser, zu meinem Seelenheile und
um der ewigen Belohnung willen dem Hl. Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur(esham = Lorsch)
ruht, ein Almosen zu. Ich schenke meinen Weinberg in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), der zwei Fuder Wein einbringt. Dieses
Weingut übergebe und übertrage ich vom heutigen Tage an aus meinem gesetzlichen Recht
als ewiges Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Wenn
aber künftig einer, was ich aber durchaus nicht glaube — und das übrige (wie oben) —
bis: Unter dem Zwange der königlichen Kammer erleide er eine Buße und entrichte fünf
Unzen Gold und zwei Pfund Silber und . . . Geschehen in öffentlicher Versammlung im
Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Gautser, auf dessen Bitte diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und bekräftigt wurde. Ich, Samuel, darum gebeten, habe
sie niedergeschrieben.
URKUNDE 288 (3. oder 4. Juni 767 — Reg. 169)
Schenkung des Alaicho. Jahr wie oben
Im 15. Jahre des Königs Pippin, unseres Herrn, machen wir, Alaicho und meine Gattin
Bertsuint, aus Liebe zu Gott und zum Hl. Nazarius, um des Nachlasses unserer Sünden
und der ewigen Vergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an je-
nen Märtyrer Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau)
am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster ham(esham = Lorsch) ruht. Wir schen-
ken einen Weingarten mit einem Flächeninhalt von ungefähr zwei Morgen in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an über-
gebe und übertrage ich in Gottes Namen dieses Weingut in unberührter Gesamtheit aus
meinem gesetzlichen Recht in das Besitz- und Herrenrecht des vorgenannten Märtyrers als
ewiges Eigentum. Gestützt auf vorliegenden Vertrag soll die gegenwärtige Schenkung von
heute an und späterhin jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster
Lorsch in öffentlicher Versammlung am 3. Juni. Handzeichen von Alaicho und Bertsuind,
welche gemeinsam darum gebeten haben, daß diese Schenkung aufgezeichnet und bestätigt
werde. Handzeichen der (Zeugen)
Rachio, Haderich ,
Engilbert, dessen Sohn, Ruotman,
Arigauz, Friccho
Vuldrih, und
Immunt, Germunt.
Ich, Samuel, habe, darum gebeten, diese Schenkung niedergeschrieben.
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich eine Drittel-Hof reite und
einen Drittel-Weinberg vom heutigen Tage an und für später — und das übrige (wie
oben) — bis: Geschehen in dem örtlichen Gemeinwesen, welches Lorsch genannt wird,
am 17. April (767). Handzeichen des Manaold, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung
aufgezeichnet und beglaubigt werde. Handzeichen von Gislibald und Teutbald. Ich, Sa-
muel, war der Schreiber.
URKUNDE 287 (im November 766 oder 767 — Reg. 223a)
Es folgt eine Schenkung des Gautser; Jahr und Dorf: wie oben
Im Namen unseres Herrn Jesu Christi wende ich, Gautser, zu meinem Seelenheile und
um der ewigen Belohnung willen dem Hl. Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur(esham = Lorsch)
ruht, ein Almosen zu. Ich schenke meinen Weinberg in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), der zwei Fuder Wein einbringt. Dieses
Weingut übergebe und übertrage ich vom heutigen Tage an aus meinem gesetzlichen Recht
als ewiges Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Wenn
aber künftig einer, was ich aber durchaus nicht glaube — und das übrige (wie oben) —
bis: Unter dem Zwange der königlichen Kammer erleide er eine Buße und entrichte fünf
Unzen Gold und zwei Pfund Silber und . . . Geschehen in öffentlicher Versammlung im
Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Gautser, auf dessen Bitte diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und bekräftigt wurde. Ich, Samuel, darum gebeten, habe
sie niedergeschrieben.
URKUNDE 288 (3. oder 4. Juni 767 — Reg. 169)
Schenkung des Alaicho. Jahr wie oben
Im 15. Jahre des Königs Pippin, unseres Herrn, machen wir, Alaicho und meine Gattin
Bertsuint, aus Liebe zu Gott und zum Hl. Nazarius, um des Nachlasses unserer Sünden
und der ewigen Vergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an je-
nen Märtyrer Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau)
am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster ham(esham = Lorsch) ruht. Wir schen-
ken einen Weingarten mit einem Flächeninhalt von ungefähr zwei Morgen in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an über-
gebe und übertrage ich in Gottes Namen dieses Weingut in unberührter Gesamtheit aus
meinem gesetzlichen Recht in das Besitz- und Herrenrecht des vorgenannten Märtyrers als
ewiges Eigentum. Gestützt auf vorliegenden Vertrag soll die gegenwärtige Schenkung von
heute an und späterhin jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster
Lorsch in öffentlicher Versammlung am 3. Juni. Handzeichen von Alaicho und Bertsuind,
welche gemeinsam darum gebeten haben, daß diese Schenkung aufgezeichnet und bestätigt
werde. Handzeichen der (Zeugen)
Rachio, Haderich ,
Engilbert, dessen Sohn, Ruotman,
Arigauz, Friccho
Vuldrih, und
Immunt, Germunt.
Ich, Samuel, habe, darum gebeten, diese Schenkung niedergeschrieben.