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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0083
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heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Spende. Sein Leib ruht im Kloster Lorsch, welches
im Oberrheingau liegt. Dem Kloster steht der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor.
Meine Vergabung soll von ewiger Dauer sein. Ich schenke mein Eigentum in pago lobo-
don(ensi = im Ladengau), in der Ortschaft

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar zwei kleine Weingüter,
von denen zwei Fuder Wein geerntet werden können, und zwei Tagwerk Ackerland.
Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich diese Liegenschaften aus meinem
Eigentumsrecht in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit es
auf ewig sein eigen sei. Von diesem Tage an und für später sollt ihr die Vollmacht haben,
damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand künftig, was ich keinesfalls glauben
möchte — und das übrige (wie oben) — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 20. März
(768) im 16. Jahre des Königs Pippin. Handzeichen der Bertha, welche diese Schenkung
gemacht hat. Handzeichen von

Humbert, Erkenfrid,
Sigefrid, Sicco und

Hildibald, Altman.

Ich, Hariland, war der Schreiber.

URKUNDE 304 (1. März 768 — Reg. 265)

Schenkung der Jungerad im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 16 .Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, reiche ich, Jungerat, im
Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Sein Leib ruht in dem
in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster
Laur( esham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich
wünsche, daß meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich übergebe und übertrage ein Wein-
gärtchen in pago lobodfonensi — im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) vom gegenwärtigen Tage an aus mei-
nem Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, auf daß es ewig sein
eigen sei — und das übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 1. März
(768). Handzeichen der Jungerad, von der diese Schenkung stammt. Handzeichen von
Hildibald, Erkanfrid,
Erkenbald, Gumbert
Ruodwin, und
Giselhelm, Gummar.

Ich, Hariland, habe (die Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 305

(in der Zeit zwischen 9. Oktober 768 und 8. Oktober 769 — Reg. 441)

Schenkung des Maurlach im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Maurlach, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse
Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch). Meine Spende gilt in gleicher
Weise jenen Knechten Gottes, welche ebendort dem Gottesdienst obliegen. Ihnen steht der
ehrwürdige Gundeland als Abt vor. Ich wünsche, daß meine Gabe von ewiger Dauer
 
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