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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0090
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88

— ich glaube zwar nicht, daß dieser Fall je eintreten werde — gegen diese von mir ge-
machte Schenkung einzuschreiten versuchen sollte, so soll er vor das ordentliche Gericht
gezogen werden und eine Buße von einem halben Pfund Gold und einem Rohpfund Silber
entrichten, und das, was er einwendet, soll rechtlich ungültig sein. Gegenwärtige Schenkung
aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich verbleiben. Der Vertragsabschluß ist damit in
Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 11. Juli (773). Handzeichen des Gunther,
auf dessen Ersuchen diese Schenkung festgelegt wurde. Handzeichen der (Zeugen)
Hartbert, Humbert
Paul, und
Hariman, Leutfrid.

Der Schreiber: Samuel.

URKUNDE 318 (11. Juni 773 — Reg. 889)

Schenkung des Ratfrid im gleichen Dorf im 5. Regierungsjahr unseres Herrn,
des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland

Ich, Ratfrid, öffne meine besitzende Hand und erteile aus derselben zum Seelenheile
des Ruotpert dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Der Leib des Heiligen
ruht in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (Oberrheingau) gelegenen
Kloster La.ur(esham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Es ist mein Wille, daß meine Schenkung ewigen Bestand habe. Ich übergebe und übertrage
vom gegenwärtigen Tage an ein in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) in pago lobodoninsi (im Ladengau)
gelegenes Joch Ackerland zu ewigem Besitz in der Weise, daß es jederzeit der Einkommens-
mehrung jener Stätte diene. Damit gilt der Vertrag als abgeschlossen. Geschehen im Kloster
Lorsch am 11. Juni (773). Handzeichen des Ratfrid, auf dessen Antrag diese Schenkungs-
urkunde erstellt wurde. Handzeichen der (Zeugen)

Erkanfrid, Ich, Samuel, darum gebe-

Wolfgrim, ten, habe diese Schen-

Guntbald und kungsurkunde geschrie-

Waning. ben und unterschrieben.

URKUNDE 319 (24. Juni 774 — Reg. 1034)

Schenkung des Ruotpert in Handschuhsheim im 6. Regierungsjahre
Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

Ich, Ruotpert, mache im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine
Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am
Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lam(esbam = Lorsch), dem der ehrwürdige
Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Ubereignung ewigen Bestand
habe und erkläre sie als Ergebnis einer vollkommen freien Willensentschließung meiner-
seits. Ich schenke all mein Eigentum, welches ich in pago lobod(onensi — im Ladengau),
in der Gemarkung

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) innehabe und besitze, alle Höfe, da-
rauf erstellte Bauwerke, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Zinserträge, Weinberge, stehende
 
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