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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0126
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DOSSENHEIM

URKUNDE 397 (24. Juni 767 — Reg. 183)

Schenkung der Bertrud in Dossenheim im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des
ruhmreichen Königs Pippin, unter Abt Gundeland

Ich, Bertrud, mache auf göttliche Eingebung hin zum Heile meiner Seele und um der
ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde eine Stiftung. Ich widme
sie dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Ober-
rheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht,
beziehungsweise jener heiligmäßigen Gemeinschaft von Mönchen, welche ebendort dem
Gottesdienst obliegen, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewig dargereicht sei, und ich bestätige ausdrücklich,
daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum im Ladengau, und
zwar in der Ortschaft

Dossenheim (a. d. Bergstraße, n. Heidelberg), nämlich einen Weinberg. Vom gegenwär-
tigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn aus meinem Besitz- in das Eigentumsrecht
und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius als ewiges Eigentum. Von diesem Tage an
möget ihr das Recht haben, denselben zu behalten, zu vertauschen oder sonstwie damit
zu machen, was ihr wollt. In allen Einzelheiten sollt ihr freie und unumschränkteste
Vollmacht haben. Wenn aber künftig jemand — was ich allerdings durchaus nicht glaube
— wenn ich selbst oder einer von meinen Erben oder Nacherben oder ein beliebiger
gegnerischer Außenseiter gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen ver-
suchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so trage er unter gleichzeitiger
Mitwirkung der hochverehrten königlichen Kammer seine Strafe und entrichte als Buße
zehn Golddenare und ein Pfund Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei für
die Beurteilung nichtig. Geschehen in der anerkannten Gemeinde, die Lorsch genannt wird,
am 24. Juni (767). Handzeichen der Berthdrud, welche gebeten hat, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Hariland, habe sie geschrieben.

URKUNDE 398 (27. Juli 774 — Reg. 1058)

Schenkung des Theothard in demselben Dorf, im 6. Regierungsjahr unseres
Herrn, des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland

In Christi Namen wende ich, Dithard, zum Heile meiner Seele und um der ewigen
Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung dem
hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine milde Spende zu. Der Leib des Heiligen
ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt
vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung von ewiger Dauer sei. Ich schenke in

Dossenheim (n. Heidelberg) eine Hofreite mit zehn Joch Ackerland und all dem, was
mir mein Vater hinterlassen hat: Felder, Wiesen, Wälder und Weiden. Ausgenommen
ist einzig ein Weinberg. Alles andere übergebe und übertrage ich aus meinem Besitzrecht
in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius auf ewig zu eigen. Geschlossen und
gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Juli (774). Handzeichen des Schenkgebers
Dithard. Der Schreiber: Samuel.
 
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