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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0152
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Vollmacht haben. "Wenn aber jemand — ich glaube allerdings, daß dieser Fall nicht ein-
treten werde — gegen diese von mir gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte, so
erleide er seine Strafe und entrichte sechs Golddenare und zwei Unzen Silber, und seine
Einwendungen seien für eine Beurteilung hinfällig. Gegenwärtige Schenkung aber soll
jederzeit fest und beständig verbleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis.
Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 20. Juni (767). Handzeichen
des Waning, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.

URKUNDE 451 (29. Juni 767 — Reg. 186)

Schenkung des Roolf im gleichen Dorf (Ilvesheim), unter König
Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. Juni, im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pip-
pin, mache ich, Roolf, Sohn des verewigten Maurilo, auf göttlichen Antrieb und zum See-
lenheile meines Bruders Ado, damit er für würdig befunden werde, Verzeihung seiner Sün-
den vor Gott zu erlangen, eine fromme Stiftung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige
Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß diese Stiftung für alle Ewigkeit
Bestand habe. Ich übergebe und übertrage in

Ulvinisheim (Ilvesheim a. N. ö. Mannheim) 14 Joch Ackerland vom gegenwärtigen
Tage an aus meinem rechtlichen Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius
als ewiges Eigengut. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch. Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen des Roolf, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen des Hildibald. Ich, Samuel, habe auf Wunsch
diese Schenkungsurkunde geschrieben.

URKUNDE 452 (18. Mai 769 — Reg. 393)

Schenkung des Ernst in demselben Dorf unter König
Karl I. und Abt Gundeland

Im ersten Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Ernst, zum See-
lenheile meines Vaters Adalman eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
welcher in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen
Kloster Lam(esbam = Lorsch) ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, welche eben-
dort Gott dienen und unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland
stehen. Ich wünsche, daß die Schenkung ewig bestehen bleibe und bestätige deren voll-
ständige Freiwilligkeit. Mit Wirksamkeit vom heutigen Tage übergebe und übertrage ich
im Namen Gottes auf ewig zu eigen mein Besitztum in loboduninse (im Ladengau), und
zwar in

Ulvinisheim (Ilvesheim a. N. ö. Mannheim), nämlich 1/4 Morgen Land. Künftig soll es
jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft
jederzeit als Ertragsmehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Mai (769).
Handzeichen des Ernst, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und
gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen)
 
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