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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0168
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166

URKUNDE 486 (24. Oktober 767 — Reg. 221)
Schenkung der Richlind in demselben Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder für den
Lebensunterhalt der Armen aufwenden, so wird uns das, wie wir zuversichtlich vertrau-
en, in der ewigen Seligkeit zweifellos von Nutzen sein. Aus diesem Grunde spende ich,
Richlind, im Namen Gottes durch diese Schenkungsurkunde eine fromme Gabe in Hin-
blick auf meine ungezählten Sünden. Möge die rächende Flamme nichts an mir finden,
was sie zu tilgen hätte. Möge vielmehr Gottes Güte etwas sehen, was zu belohnen wäre.
Und so mache ich denn eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi ~N(azarius),
dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland
als Abt vorsteht. Zur Schenkung, der ich ewigen Bestand wünsche, gelangt all mein Eigen-
tum, das ich zur Zeit in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in

Walahastat (Mannheim-Wallstadt) besitze. Es handelt sich um Hofreiten, Felder,
Wiesen, Weiden, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, stehende und flie-
ßende Gewässer, anliegende Raine, alles und in allen seinen Teilen. Begrenzt werden diese
Liegenschaften auf einer Seite vom Gute des Ruotbert, auf der anderen von dem meines
Bruders Waning. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich dies alles im
Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius),
damit er es auf ewig besitze. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in öffentlicher Ver-
sammlung im Kloster Lorsch, am 24. Oktober (767) im 15. Jahre des Königs Pippin.
Handzeichen von Richlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
und gefertigt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.

URKUNDE 487 (5. Mai 768 — Reg. 282)
Schenkung der gottgeweihten Richlind unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 5. Mai im 16. Jahre des Herrn und Königs Pippin. Ich, Richlind,
die Gottgeweihte, bringe zum Heile meiner Seele eine Opferspende dar. Sie ist bestimmt
für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in

Walahastat superior et inferior (Mannheim-Wallstadt, Oberdorf und Unterdorf) zwi-
schen diesen beiden Gemarkungen gelegene Hofreiten, Äcker, Felder, Wiesen, Weiden,
Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe und überhaupt alles das, was ich in den
genannten Orten bisher besessen habe, ausgenommen zehn Morgen Land. Alles übrige, was
mein Eigentum ist, und außerdem noch vier Hörige, übergebe und übertrage ich vom
gegenwärtigen Tage an. Von heute an soll alles jener heiligen Stätte jederzeit zu erhöhtem
Nutzen gereichen. Wenn aber jemand — ich hoffe allerdings, daß dieser Fall künftig durch-
aus nicht eintreten werde — diese Schenkung brechen oder verfälschen wollte, so entrichte
er als Buße an jene heilige Stätte den doppelten Betrag, den die Güter zu jenem Zeitpunkt
wert sein werden, und außerdem noch an die königliche Kammer sechs Goldschilling und
zwei Pfund Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei für die Beurteilung gegen-
standslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit beständig und unverbrüchlich in
Kraft bleiben. Handzeichen der gottgeweihten Richlind, welche ersucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Geschehen im Kloster Lorsch. Urkund
dessen die nachstehende Fertigung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von
 
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