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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0229
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227

URKUNDE 622 (1. Mai 773 — Reg. 872)

Schenkung des Bubo in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Außerdem mache ich, Buobo, zum Seelenheile des Amalbert eine für ewige Zeiten
bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Ober-
rheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Ich schenke in

Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim) ein Stück Wiesland mit einem Ertrag von zwei
Fuder Heu. Mit Wirkung vom heutigen Tage übergebe und übertrage ich es aus meinem
Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). Im Namen Gottes möge
er es, gestützt durch den Vertrag, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am 1.
Mai im 5. Regierungsjahr (773) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Bobo,
der diese Schenkung durchführte. Handzeichen von Walram, Ruother und Herrard.
Hariland hat dies geschrieben.

URKUNDE 623 (12. Juni 773 — Reg. 890)
Schenkung des Wacher im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In demselben Jahre machen wir, Waccheri und meine Ehefrau Folcdrut, zu unserem
Seelenheile gemeinsam eine Zuwendung an den hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius.
Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der verehrungswürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Gabe, der wir ewigen Bestand wünschen, besteht
in 1 % Morgen Land in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim). In Gottes Namen soll es immerwährendes Eigen-
tum in der Weise bleiben, daß es vom gegenwärtigen Tage an jener heiligen Stätte jeder-
zeit erhöhten Ertrag einbringe. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen
im Kloster Lorsch am 12. Juni. Jahr (773) wie oben. Handzeichen von Wacchari und
seiner Gattin Folctrud, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
und gefertigt werde. Samuel war der Schreiber.

URKUNDE 624 (5. Juli 773 — Reg. 925)

Schenkung des Ado in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Ebenfalls im obengenannten Jahre mache ich, Ado, durch diese Schenkungsurkunde
eine nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmte Stiftung für den heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige
Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke folgende Güter in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim): Eine Hof reite mit Haus und Hof, neun Joch
Ackerland, Wälder, Felder, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer. Alles und
in allen seinen Teilen und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe, übergebe
und übertage ich aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl.
~N(azarius), damit er alles im Namen Gottes auf ewig besitze. Der Vertragsabschluß ist
damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 5. Juli (773). Handzeichen des
Stifters Ado. Handzeichen der (Zeugen)

Gerold, Beinhard und

Ruotbert, Ruothard.

Samuel war der Schreiber.
 
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