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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0239
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URKUNDE 647 (17. April 797 — Reg. 2576)
Schenkung des Erkanfrid im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

Im gleichen Jahre mache ich, Erkanfrit, zum Seelenheile meines Vaters Birnicho
eine für ewige Zeiten bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo
als Abt vorsteht. Ich schenke in

Sicchenheim (Mannheim-Seckenheim) acht Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tage
an übergebe und übertrage ich diese im Namen Gottes auf ewig zu eigen in der Weise, daß
sie von heute an und künftig jener heiligen Stätte erhöhten Nutzen bringen mögen. Die
Fertigung ist unten niedergeschrieben. Geschehen im Kloster Lorsch, am 17. April (797).
Handzeichen des Schenkgebers Beranfrid (Erkanfrid). Handzeichen von Sigihelm. Regin-
bert war der Schreiber.

URKUNDE 648 (in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 797
und dem 8. Oktober 798 — Reg. 2638)

Schenkung des Waltger im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

In Gottes Namen machen wir, Waltger und meine Gattin Ruotniu, zu unserem
Seelenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in
dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie
gelte in gleicher Weise jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter
dem verehrungswürdigen Herrn und Abt Rihbodo Gott dient. Wir wünschen, daß diese
Übereignung auf ewige Zeiten gelte und erklären ausdrücklich, daß sie vollkommen frei-
willig erfolgt. Wir schenken unser Eigentum in pago lobudunensi (im Ladengau), in

Clophheimermarca (Wüstung Kloppenheim in Seckenheim), nämlich in

Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim), und zwar alles, was wir bisher dort besessen
haben, mit Ausnahme von drei Morgen Land. Wir schenken ferner in

Dossenheim (n. Heidelberg) einen Weinberg und unsere Leibeigenen Herifrid, Rat-
flad, Gunthard und Adda. Dies alles, wie oben angegeben, schenken, übergeben und
übertragen wir vom gegenwärtigen Tage an unter die Herrschaft des Hl. N(azarius) in
der Absicht, daß es von heute an und später jener heiligen Stätte zu Nutz und Frommen
gereiche. Gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft soll diese Vergabung jederzeit fest
und unverbrüchlich bestehen. Geschehen im Kloster Lorsch, im 30. Regierungsjahre unseres
Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen von Walger und Ruotniu, welche
ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Namens-
zeichen des Priesters Heilrad und des Lütold. Ich, Reginbert, Diakon und Mönch, habe
diese Schenkungsurkunde geschrieben und unterschrieben.

URKUNDE 649 (6. März 801 — Reg. 2719)
Schenkung des Ado im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

In Christi Namen bringe ich, Ado, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine
fromme Spende dar. Der Heilige ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehr-
würdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Ich mache ihm eine Schenkung, von der ich
wünsche, daß sie ewige Dauer habe. Ich übergebe in

Sicchenheim (Mannheim-Seckenheim), gelegen in der
 
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