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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0261
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259

URKUNDE 701 (7. Februar 772 — Reg. 729)
Schenkung von Wither und Hartbert unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Ebenfalls in dem obengenannten Jahre machen wir, Wither und Hartbert, eine Ver-
gabung zum Seelenheile des Richbert. Wir schenken das, was dieser selbst als rechtmäßiger
Besitzer uns mit der Weisung übergeben hat, daß wir sie in seinem Namen an den heiligen
Märtyrer Christi N(azarius) weiterreichen sollen, der im Kloster Lorsch ruht, dem der
ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Wir haben nun unseren Auftrag durchge-
führt und wünschen, daß diese Zuwendung immerwährenden Bestand habe. Wir über-
tragen unter dem heutigen Tage in das Besitzrecht des Hl.Nazarius zehn Joch Ackerland in

Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen). Im Namen Gottes sollen sie ewiges Eigentum
bleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch
am 7. Februar (772). Handzeichen von Wither und Hartbert, welche gebeten haben, daß
diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Richbert dem
Jüngeren (?), Willibert und Tug. Der Schreiber: Samuel.

URKUNDE 702 (28. April 773 — Reg. 869)
Schenkung des Erhard unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Im 5. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, gebe ich, Erhard, zum Seelen-
heile des Otto dessen in

Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen) gelegene Güter, nämlich Weinberge, Felder, Wäl-
der, stehende und fließende Gewässer und außerdem noch einen Anteil von meinem
Weinberg, der mein gesetzliches Eigentum ist. All dies geschenkte Gut bestimme ich als
ewigen Besitz für den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer
Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestätige
die Freiwilligkeit der Hingabe. Jederzeit möge das Gut jener heiligen Stätte zu Nutz und
Vorteil gereichen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im
Kloster Lorsch am 28. April (773). Handzeichen des Stifters Ehard. Handzeichen der
(Zeugen) Gerold, Everhard und Albold. Der Schreiber war Samuel.

URKUNDE 703 (9. September 776 — Reg. 1302
Schenkung von Heilrad und Rutlind unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Im 8. Regierungsjahre desselben Fürsten machen wir, Heilrad und Ruotlint, eine Ver-
gabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unsere
Zuwendung ewig beständig bleibe, schenken wir in

Wibelingen (Heidelberg-Wieblingen) den vierten Teil einer Hof reite und 20 Morgen
Land mit Wegen, Wasserstellen, Wasserläufen und einem halben Morgen Weingut. Wir
übertragen dies alles vom gegenwärtigen Tage an im Namen Gottes als ewiges Besitztum.
Der Vertrag ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 9. Sep-
tember. Handzeichen von Heilrad und Ruotlind, welche gebeten haben, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Walraham
und Ottakkar. Der Priester Heilrad hat auf Ersuchen (diese Urkunde) geschrieben.
 
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