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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0287
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URKUNDE 770 (23. Juli 771 — Reg. 661)
Schenkung von Brunicho und Gerold in Eppelheim unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen übergeben wir, Brunicho und Gerold, im Auftrage der Attana ihr
Gut. Sie selbst, als rechtmäßige Besitzerin, hat es uns mit der Weisung zugeteilt, dasselbe an
den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zu übertragen, dessen Leib in dem am Flusse
Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Ubergabe soll
in gleicher Weise auch an jene Knechte Gottes erfolgen, welche ebendort unter der Lei-
tung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland Gott dienen. Wir bestimmen, daß
die Vergabung für ewige Zeiten gelten soll, und wir bestätigen, daß sie vollkommen
freiwillig erfolgt. Es handelt sich um eine Hofreite, gelegen in pago lubudunfercsi = im
Ladengau) und zwar in

Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg) mit allem ihrem Zubehör. Zur Gänze und
in unberührtem Zustand übertragen wir diese Liegenschaft mit Wirkung vom heutigen
Tage aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). Möge
er sie im Namen Gottes auf ewig besitzen. Von heute an und für alle Zukunft bringe
sie jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit erhöhte Erträge. In diesem Sinne
erfolgt die ordnungsgemäße Verbriefung. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Juli
(oder 10. August?) im 3. Regierungsjahre (771) unseres Herrn, des Königs Karl. Hand-
Zeichen von Brunicho und Gerold, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsur-
kunde ausgestellt und gefertigt werde. Schreiber war Hariland.

URKUNDE 771 (30. Oktober 802 — Reg. 2774)
Schenkung des Wolfbert unter König Karl und Abt Richbodo

Ich, Wolfbert, mache im Namen Gottes und zu meinem Seelenheile eine Vergabung
an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehr-
würdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Ich schenke in

Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg) vier Hofreiten und eine Hube und in
gleicher Weise im Creihgowe (Kraichgau), in jenem meinem Weiler (Weiher bei Bruch-
salf Weiler bei Wiesloch? Weiler bei Nußloch?) alles, was zu diesem Weiler gehört. Alles
gebe ich hin, was mein Besitz und Eigentum in diesen beiden Ortschaften ist: Hof reiten,
Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten mit Zubauten
und Umschwung, stehende und fließende Gewässer. Alles, in Gesamtheit und Einzel-
heiten, übertrage ich in Gottes Namen und auf ewige Zeiten. Wenn aber künftig jemand,
was ich allerdings am allerwenigsten glaube, wenn ich selbst oder einer von meinen
Erben oder Nacherben gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen
sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so entrichte er, von der allgemeinen
Verwaltung dazu gezwungen, eine Buße von 20 Goldunzen und 100 Pfund Silber. Seine
Einwendungen aber seien für eine Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber
soll fest und unverbrüchlich in Kraft bleiben. Daraufhin erfolgt der ordnungsgemäße
Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch am 30. Oktober im 35. Regierungsjahr
(802) unseres Herrn Karl. Handzeichen des Stifters Wolfbert. Niederschrift von Altwin.
 
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