Fr. Bilek
Na, Kleiner, hab' ich dich endlich?
DAS GRUNDGESETZ
Die vorläufige Fassung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland stellt das Fortschritt-
lichste dar, was man sich in einer modernen De-
mokratie denken kann. Sie geht weit über die
Grenzen aller Erwartungen hinaus.
Nicht nur, daß die Würde des Menschen im Zei-
chen der - staatlichen Ordnung steht, auch das
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit wird je-
dem einzelnen Bürger, sei er noch so bescheidener
Herkunft, gewährt. Die freie Entfaltung der Per-
sönlichkeit ist gesetzlich verankermüllert und ein
Mindestmaß der zum Leben notwendigen Nah-
rung, Kleidung und Wohnung darf niemandem
verweigert werden.
Das Recht aller Deutschen, sich zu Vereinen und
Gesellschaften zusammenzuschließen, wird durch
die Verpflichtung des Bundesrates ergänzt, Aus-
schüsse und Komitees zu bilden, die sich durch
Kettenreaktion ihrerseits in Unterausschüsse, Son-
derausschüsse und Spezialkommissionen aufzu-
spalten haben, so daß für ausreichende Beschäf-
tigung der vom Volke gewählten Vertreter jeder-
zeit gesorgt ist.
Die Landesfarben sind Schwarz, Rot und Gold,
wobei das Hauptgewicht auf Schwarz zu legen
ist. Während über die Gestaltung der Flagge erst
im Plenum abgestimmt wird, konnte bereits im
Hauptausschuß völlige Einigung über die Natio-
nalhymne erzielt werden. Die Wahl fiel auf den
gegenwärtig immer populärer werdenden Jazz-
Schlager „Die Zementmixer".
Im übrigen bildet das Recht auf Habe die Grund-
lage unserer gesamten Wirtschafts- und Gesell-
schaftsordnung. Wiewohl auch bestimmt wurde,
daß der Gebrauch des Eigentums dem Gemein-
wohl aller dienen müsse, braucht kein Besitzen-
der zu fürchten, daß er von dem Seinen etwas
Nennenswertes an Schlechtersituierte abzugeben
habe.
Die Freizügigkeit gibt dem Bewohner der Bun-
desrepublik die Möglichkeit, sich an jedem belie-
bigen Orte aufzuhalten, sich niederzusetzen oder
wieder aufzustehen. Fußwanderungen, Radtouren,
allein oder in Gruppen, sind jederzeit gestattet.
Die Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses, das
heißt des Brief-, Fernsprech-, Ansichts- und Gra-
tulationskartengeheimnisses, ist gewährleistet.
Auch Trinkgelder an den Postboten bleiben
streng geheim.
Mit Argusaugen wacht das Grundgesetz über die
Versammlungs-, bzw. Ansammlungsfreiheit. Auf
offener Straße sogar, an jeder Straßenbahnhalte-
stelle und vor jedem Laden können sich Personen
o. Nückel
in beliebiger Zahl versammeln, bzw. ansammeln.
Dazu kommt noch, über die bayerische Verfas-
sung von 1946 hinausgehend, bedingungslose
Sammelfreiheit. Jeder kann sammeln, was ihm be-
liebt: Briefmarken, Porzellan, Eindrücke, oder
sich selbst.
Das Hauptgrundrecht ist die Gleichheit aller
Staatsbürger vor dem Gesetz. Ausdrücklich legt
die Fassung fest, daß auch Nicht-Pgs und Un-
belastete den Schutz des modernen demokrati-
schen Staates genießen. Auch rassisch, religiös und
politisch Verfolgte, ja sogar Demokraten können,
entsprechend ihrer Anpassungsfähigkeit und Lenk-
barkeit, zu öffentlichen Aemtern zugelassen wer-
den.
Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schran-
ken des Gesetzes alles zu tun, was anderen nicht
schadet. Er kann sich in der Nase bohren, sich
auf den Kopf stellen oder rittlings auf einem
Stuhl um seinen Tisch herumreiten, — keine Be-
hörde der Welt hat ihm etwas dreinzureden.
Zu den öffentlichen Lasten haben alle im Ver-
hältnis ihres Einkommens und Vermögens beizu-
tragen, die Unbelasteten etwas mehr als die Be-
lasteten, da ja die letzteren — wie schon ihr
Name besagt — an sich eine schwerere Bürde zu
tragen haben.
Von echt demokratischem Geiste zeugt auch die
Trachten- und Bartfreiheit. Jeder Bürger hat das
Recht, sich zu kostümieren und auf seinem Hut
einen Gamsbart oder Rasierpinsel zu befestigen.
Seinen Bart kann er sich ohne besondere Geneh-
migung so lang wachsen lassen, wie er will. Ata
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Na, Kleiner, hab' ich dich endlich?
DAS GRUNDGESETZ
Die vorläufige Fassung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland stellt das Fortschritt-
lichste dar, was man sich in einer modernen De-
mokratie denken kann. Sie geht weit über die
Grenzen aller Erwartungen hinaus.
Nicht nur, daß die Würde des Menschen im Zei-
chen der - staatlichen Ordnung steht, auch das
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit wird je-
dem einzelnen Bürger, sei er noch so bescheidener
Herkunft, gewährt. Die freie Entfaltung der Per-
sönlichkeit ist gesetzlich verankermüllert und ein
Mindestmaß der zum Leben notwendigen Nah-
rung, Kleidung und Wohnung darf niemandem
verweigert werden.
Das Recht aller Deutschen, sich zu Vereinen und
Gesellschaften zusammenzuschließen, wird durch
die Verpflichtung des Bundesrates ergänzt, Aus-
schüsse und Komitees zu bilden, die sich durch
Kettenreaktion ihrerseits in Unterausschüsse, Son-
derausschüsse und Spezialkommissionen aufzu-
spalten haben, so daß für ausreichende Beschäf-
tigung der vom Volke gewählten Vertreter jeder-
zeit gesorgt ist.
Die Landesfarben sind Schwarz, Rot und Gold,
wobei das Hauptgewicht auf Schwarz zu legen
ist. Während über die Gestaltung der Flagge erst
im Plenum abgestimmt wird, konnte bereits im
Hauptausschuß völlige Einigung über die Natio-
nalhymne erzielt werden. Die Wahl fiel auf den
gegenwärtig immer populärer werdenden Jazz-
Schlager „Die Zementmixer".
Im übrigen bildet das Recht auf Habe die Grund-
lage unserer gesamten Wirtschafts- und Gesell-
schaftsordnung. Wiewohl auch bestimmt wurde,
daß der Gebrauch des Eigentums dem Gemein-
wohl aller dienen müsse, braucht kein Besitzen-
der zu fürchten, daß er von dem Seinen etwas
Nennenswertes an Schlechtersituierte abzugeben
habe.
Die Freizügigkeit gibt dem Bewohner der Bun-
desrepublik die Möglichkeit, sich an jedem belie-
bigen Orte aufzuhalten, sich niederzusetzen oder
wieder aufzustehen. Fußwanderungen, Radtouren,
allein oder in Gruppen, sind jederzeit gestattet.
Die Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses, das
heißt des Brief-, Fernsprech-, Ansichts- und Gra-
tulationskartengeheimnisses, ist gewährleistet.
Auch Trinkgelder an den Postboten bleiben
streng geheim.
Mit Argusaugen wacht das Grundgesetz über die
Versammlungs-, bzw. Ansammlungsfreiheit. Auf
offener Straße sogar, an jeder Straßenbahnhalte-
stelle und vor jedem Laden können sich Personen
o. Nückel
in beliebiger Zahl versammeln, bzw. ansammeln.
Dazu kommt noch, über die bayerische Verfas-
sung von 1946 hinausgehend, bedingungslose
Sammelfreiheit. Jeder kann sammeln, was ihm be-
liebt: Briefmarken, Porzellan, Eindrücke, oder
sich selbst.
Das Hauptgrundrecht ist die Gleichheit aller
Staatsbürger vor dem Gesetz. Ausdrücklich legt
die Fassung fest, daß auch Nicht-Pgs und Un-
belastete den Schutz des modernen demokrati-
schen Staates genießen. Auch rassisch, religiös und
politisch Verfolgte, ja sogar Demokraten können,
entsprechend ihrer Anpassungsfähigkeit und Lenk-
barkeit, zu öffentlichen Aemtern zugelassen wer-
den.
Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schran-
ken des Gesetzes alles zu tun, was anderen nicht
schadet. Er kann sich in der Nase bohren, sich
auf den Kopf stellen oder rittlings auf einem
Stuhl um seinen Tisch herumreiten, — keine Be-
hörde der Welt hat ihm etwas dreinzureden.
Zu den öffentlichen Lasten haben alle im Ver-
hältnis ihres Einkommens und Vermögens beizu-
tragen, die Unbelasteten etwas mehr als die Be-
lasteten, da ja die letzteren — wie schon ihr
Name besagt — an sich eine schwerere Bürde zu
tragen haben.
Von echt demokratischem Geiste zeugt auch die
Trachten- und Bartfreiheit. Jeder Bürger hat das
Recht, sich zu kostümieren und auf seinem Hut
einen Gamsbart oder Rasierpinsel zu befestigen.
Seinen Bart kann er sich ohne besondere Geneh-
migung so lang wachsen lassen, wie er will. Ata
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Der Simpl
Titel
Titel/Objekt
"Na, Kleiner, hab' ich dich endlich?"; "Das Grundgesetz"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Der Simpl: Kunst - Karikatur - Kritik
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-11-5 Folio RES
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
Bildunterschrift: Na, Kleiner, hab' ich dich endlich?
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Der Simpl, 4.1949, Nr. 3, S. 33.
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg