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Einwohner=Verzeichniß der Stadt Heidelberg nebst Angabe ihrer Wohnungen und Gewerbe in alphabetischer Ordnung für 1860 und 1861. — Heidelberg, 1860

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https://doi.org/10.11588/diglit.2456#0136
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Droschkcntarif vom 20. Inni 1857.

I. Vom Bahnhof in die Stadt, zuin Dainpfboot, zu den Häusern
der Mannheimer Straße, zur Gasfabrik, Bergheimer Mühle, Fries'-

schen Fabrik. oder uingekehrt von da nach dcni Bahnhof, sowie für
Fabrten in der Stadt, welche nicht Stnnde dauern, zahleu I und
2 Pcrsonen je 12 kr., 3 und 4 Personen je kr.

II. Don vcr Stadt aus über die Brücke biS zn Heckler's oder
Kapp's Haus 24 kr., biü Heydweiler's oder Welker's Haus oder zur
Bergheimcr Mühle 36 kr., inögeii es I oder 4 Personen kein;
vom Bahnhof nach den Häusern über die Brücke zahlt niau außer-
dem nvch die Tare gemäß I. u»d bei beiderlci Fabrten auch Brückengeld.

III. Für leichtes Handgepäck wird nichts gezahlt. iL-chwe-
res Gepäck, z. B. itiste, Koffcr, vergütet man iiüt 6 kr. das Stück. Kin-
der unter 10 Jahren, wenn ffe mit Erwachsenen fahreu, wcrdcn rrneut-
geldlich mitgenommen.

IV. Auf Bälle, in's Theater, in Concerte zahlt mau ohne
Rücksr'cht auf die Zahl der Persouen 30 kr. Ebensoviel für das Abholen.

V. Für Fahrten an folgende Orte, Rückfahrt und gewöhnlichen
Aufenthalt eingcrechnet, zahlt man ebenfalls als feste Tare:

1. Schloß.2 fl.

2. Wolfsbrunnen und znrück auf der Lanvstraße . . . 2 fl>

3. Wolfsbrunnen und Schloß.3 fl.

4. Schloß und Molkenkur.3'/ fl.

5. Schloß, Wolfsbruiinen und Gumpenthal . . . . 4 fl.

H. Schloß, Molkenkur und Wolfsbrunnen ... 4'/- fl-

7. Schloß, Molkenkur und Riesenftein . . . . 4 fl.

8. Schloß, Molkenkur, Königstuhl und Wolfsbrnnnen für 2

Personen ... . . . . . 8'/ fl.

S. Ebendahin für mehr als 2 Personen . . . . l l fl.

10. Schloß, Molkenkur und Spepererhof . . . . 6 fl.

11. Königstuhl mit 2 Personen .5>'/r fl.

12. Ebendahin mit mehr als 2 Personen.8 fl.

13. Terraffe über dem Rie-enstein.2'ü fl.

14. Speyererhof und zurück.3/ fl.

15. Philosophenweg bis zur Hirschgaffe und zuriick . . . 3 fl.

16. Schwetzingen für den ganzen Tag .... 5'/ ff.

Ebendahin für deu halben Tag.. 4 fi.

und wcnn dre Droschke nach der Ankunft sogleich zurückgehen

darf.3 ff.

17. Neckargemünd für den ganzen Tag . . . . 5 ff.

Ebendahin für den halben Tag.3 fl.

uud weun die Oroschke nach dcr Ankunft sogleich zurück ge-

sendet wird.2 fl.

18. Neckarfteinach u. zurück über Wolfsbrunnen odcr Schloß 5'/ ff.

Neckarsteinach für den ganzen Tag.0 fl.

Ebendahin für den halbcn Tag .4 fl.

und wenn die Droschke sogleich leer zurück gesendet wird . 3/ fl.

Die Kosten der Ueberfahrt über den Neckar sind außerdem

zu zahlen.

VI. Alle übrigen Droschkenfahrten werden nach der Länge der
Zeit bezahlt, die ffe bis zur Rückkunft des Fuhrwerks auf die Station
hinwegnehmen, leere Rückfahrt oder Aufenthalt unterwegs ausgenommen,
für welche nur dieHälfte desPreises vergütet wird, der für eine Per-
souenfahrt von gleicher Dauer bestimmt ist. Bei diesen sog. Stunden-
fahrten zahlen für
 
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