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DroschkeiEmis.
I. Vom Bahnhof m die Stadt (.mit den Grenzpunkten Nosenbusch-
wirthshaus, Diemer'sche Brauerei, Keller'sche Fabrik, Gasfabrlk
und Bergheimer Mühle, diese mit eingeschloffen), oder umge-
kehrt von da nach dem Bahnhof, sowie für Fahrten iu der
Stadt innerhalb des bezcichneten Bezirks zahlen 1 und 2 Per-
sonen se 12 kr., 3 und 4 Personen je 9 kr.
II. Vom Bahnhof oder von irgend einem Punkte des unter k. be-
zeichneten Stadtbezirks aus die Schloßbergstraße über die Die-
mer'sche Brauerei hinaus biS zur Falknerei, oder umgekehrt, be-
trägt die Tare, mögen es 1 odcr 4 Personen sein, 1 fl. 45 kr.
III. Bei Eisenbahn-Nach tzügen zahlt man für Fahrtcn vom Bahn-
hof in die Stadt, oder auf die Schloßbergsnaße bis zur Falk-
nerei, und umgekehrt, das Doppelte der unter I. und II. be-
stimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie unter I-, II. und IIk. gelten auch sür
die Fahrten vom Bahrchof, von einem Punkte der Stadt, oder
von der Schloßbergstraße zu den Häusern über der Brücke,
welche zwischen Welcker's und Heydweiler's Haus (diesc eingc-
schlossen) liegen, odcr umgekehrt, sedoch mit einem Zuschlag
von 12 kr., mögen 1 oder 4 Personen fahren, nebst dem
Brückengeld.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichts gezahlt. Schweres Gepäck,
z. B. Kiste, Koffer, vergütet man mit ü kr. das Stück. Kinder
unter 10 Jahren, wenn sie mit Erwachsenen sahren, werden
unentgeldlich mitgenommen.
VI. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater und Concerte zahlt man
ohne Nücksicht auf die Zahl der Personen im Stadtbezirke
30 kr., und von den über der Brücke gelegenen vben unter IV.
bezeichneten Häusern 36 kr. Ebensoviel für das Abholen.
VII. Für Fahrten an folgende Orte, Rückfahrt und gewöhnliche»
Aufenthalt eingerechnet, zahlt man ebeufalls alS fefte Tare:
1) Schloß ....... 2 fl.
2) Wolfsbrunnen und zurück auf dcr Landstraße . 2 fl.
3) Wolssbrunnen und Schtoß . . . . 3 fl.
4) Schtoß und Molkenkur .... 3',/. fl.
5) Schloß, Wolfsbrunnen und Gumpenthal .4 fl.
-6) Schloß, Molkenkur und Wolfsbruunen . . 4>/2 ßk.
7) Schloß, Molkenkur und Riesenstein . .4 fl.
Schloß,jtzMolkenkur, Königstuhl und WolfSbrun--
nen für 2 Personen . . . . 8'/a fl.
DroschkeiEmis.
I. Vom Bahnhof m die Stadt (.mit den Grenzpunkten Nosenbusch-
wirthshaus, Diemer'sche Brauerei, Keller'sche Fabrik, Gasfabrlk
und Bergheimer Mühle, diese mit eingeschloffen), oder umge-
kehrt von da nach dem Bahnhof, sowie für Fahrten iu der
Stadt innerhalb des bezcichneten Bezirks zahlen 1 und 2 Per-
sonen se 12 kr., 3 und 4 Personen je 9 kr.
II. Vom Bahnhof oder von irgend einem Punkte des unter k. be-
zeichneten Stadtbezirks aus die Schloßbergstraße über die Die-
mer'sche Brauerei hinaus biS zur Falknerei, oder umgekehrt, be-
trägt die Tare, mögen es 1 odcr 4 Personen sein, 1 fl. 45 kr.
III. Bei Eisenbahn-Nach tzügen zahlt man für Fahrtcn vom Bahn-
hof in die Stadt, oder auf die Schloßbergsnaße bis zur Falk-
nerei, und umgekehrt, das Doppelte der unter I. und II. be-
stimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie unter I-, II. und IIk. gelten auch sür
die Fahrten vom Bahrchof, von einem Punkte der Stadt, oder
von der Schloßbergstraße zu den Häusern über der Brücke,
welche zwischen Welcker's und Heydweiler's Haus (diesc eingc-
schlossen) liegen, odcr umgekehrt, sedoch mit einem Zuschlag
von 12 kr., mögen 1 oder 4 Personen fahren, nebst dem
Brückengeld.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichts gezahlt. Schweres Gepäck,
z. B. Kiste, Koffer, vergütet man mit ü kr. das Stück. Kinder
unter 10 Jahren, wenn sie mit Erwachsenen sahren, werden
unentgeldlich mitgenommen.
VI. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater und Concerte zahlt man
ohne Nücksicht auf die Zahl der Personen im Stadtbezirke
30 kr., und von den über der Brücke gelegenen vben unter IV.
bezeichneten Häusern 36 kr. Ebensoviel für das Abholen.
VII. Für Fahrten an folgende Orte, Rückfahrt und gewöhnliche»
Aufenthalt eingerechnet, zahlt man ebeufalls alS fefte Tare:
1) Schloß ....... 2 fl.
2) Wolfsbrunnen und zurück auf dcr Landstraße . 2 fl.
3) Wolssbrunnen und Schtoß . . . . 3 fl.
4) Schtoß und Molkenkur .... 3',/. fl.
5) Schloß, Wolfsbrunnen und Gumpenthal .4 fl.
-6) Schloß, Molkenkur und Wolfsbruunen . . 4>/2 ßk.
7) Schloß, Molkenkur und Riesenstein . .4 fl.
Schloß,jtzMolkenkur, Königstuhl und WolfSbrun--
nen für 2 Personen . . . . 8'/a fl.