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Concordia. Männergesangverein, Lokal Prinz Mar, Director Herr
Bade, Karpfengasse 6, Vorstand Herr Georg Geisendörser,
Schiffgasse 6,
Liedertafel: Münnergesangverein, I. Vorstand, Kohlermann, Sattler,
große Atandelgasse 14.
Außer diesen noch verschiedene andere Vereine.
Wohtthätige Anftatten.
Diaconissen-Anstalt.' Vorstand Hr. Kfm. Zimmermann, wHauptstr.43
Riederbronner Schwestern für die Krankenpflege, Oberin Schwester
Philizienne, Burgweg No. 1.
Das Waisenhaus, Kanzleigasse 1.
Tie Louisenheilanstalt für kranke Kinder, Louisenstr. 3
Das Kinder-Erziehungshaus, Plöckstr. 2s
' Verein zur Rettnng Schiffbrüchiger, Bevottmächt. Kfm. B. Alberti,
Leopoldstraße 23
Der Frauenhilfsverein, Vorsteherin: Frau Geh. Rath vr. Bluntschli,
Plöckstraße 68,
Der Münnerhilfsverein, Rechner: Hr. Otto Bassermann, Bienenstr. 8
welche beide mit der Armenpflege zusammenwirken.
Bekanntmachung.
Die Kanalisation der Stadt
Heidelberg betr.
Die ortspolizeiliche Vorschrist vom 20. Oktober 1873 bringen
wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß.
8 1. Jn allen Straßen der Stadt Heidelberg, in denen städtische
Kanüle sich befinden, ist die Versenknng oder oberirdische Ableitung ^
des Waffers der Haushaltungen, Küchen tcnd Fabriken, sowie des
Absiuffes der städtischen Wafferleitmrg und des Regenwaffers ver-
boten. Jn den Straßen, wo erst künftig Kanäle erbaut werden,
tritt das gleiche Vcrbot von der Zeit ihrer Benutzbarkeit an in Kraft.
8 2. Dagegen ist jeder von dem Verbote des 8 1 betroffene
Hausbesitzer berechtigt, nachdem er 8 Tage zuvor dem Gemeinderath
Anzeige gemacht hat, den betreffenden Kanal mittelst einer Zweig-
leitung zu benützen, gegen Entrichtung eines einmaligen Beitrags zu
den Herstellungs- und Unterhaltungskosten, welcher von dem Ge-
meinderathe nach besonders zu bestimmenden Grundsätzen sestgestellt
werden wird.
Sämmtliche Kosten des Zweigkanals hat der Hausbesitzer zu
tragen.
ß 3. Uebertretungen des ß l werden an Geld bis zu 50 Thlr.
oder mit Haft bestraft.
Concordia. Männergesangverein, Lokal Prinz Mar, Director Herr
Bade, Karpfengasse 6, Vorstand Herr Georg Geisendörser,
Schiffgasse 6,
Liedertafel: Münnergesangverein, I. Vorstand, Kohlermann, Sattler,
große Atandelgasse 14.
Außer diesen noch verschiedene andere Vereine.
Wohtthätige Anftatten.
Diaconissen-Anstalt.' Vorstand Hr. Kfm. Zimmermann, wHauptstr.43
Riederbronner Schwestern für die Krankenpflege, Oberin Schwester
Philizienne, Burgweg No. 1.
Das Waisenhaus, Kanzleigasse 1.
Tie Louisenheilanstalt für kranke Kinder, Louisenstr. 3
Das Kinder-Erziehungshaus, Plöckstr. 2s
' Verein zur Rettnng Schiffbrüchiger, Bevottmächt. Kfm. B. Alberti,
Leopoldstraße 23
Der Frauenhilfsverein, Vorsteherin: Frau Geh. Rath vr. Bluntschli,
Plöckstraße 68,
Der Münnerhilfsverein, Rechner: Hr. Otto Bassermann, Bienenstr. 8
welche beide mit der Armenpflege zusammenwirken.
Bekanntmachung.
Die Kanalisation der Stadt
Heidelberg betr.
Die ortspolizeiliche Vorschrist vom 20. Oktober 1873 bringen
wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß.
8 1. Jn allen Straßen der Stadt Heidelberg, in denen städtische
Kanüle sich befinden, ist die Versenknng oder oberirdische Ableitung ^
des Waffers der Haushaltungen, Küchen tcnd Fabriken, sowie des
Absiuffes der städtischen Wafferleitmrg und des Regenwaffers ver-
boten. Jn den Straßen, wo erst künftig Kanäle erbaut werden,
tritt das gleiche Vcrbot von der Zeit ihrer Benutzbarkeit an in Kraft.
8 2. Dagegen ist jeder von dem Verbote des 8 1 betroffene
Hausbesitzer berechtigt, nachdem er 8 Tage zuvor dem Gemeinderath
Anzeige gemacht hat, den betreffenden Kanal mittelst einer Zweig-
leitung zu benützen, gegen Entrichtung eines einmaligen Beitrags zu
den Herstellungs- und Unterhaltungskosten, welcher von dem Ge-
meinderathe nach besonders zu bestimmenden Grundsätzen sestgestellt
werden wird.
Sämmtliche Kosten des Zweigkanals hat der Hausbesitzer zu
tragen.
ß 3. Uebertretungen des ß l werden an Geld bis zu 50 Thlr.
oder mit Haft bestraft.