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Einwohner=Verzeichniß der Stadt Heidelberg, nebst Angabe ihrer Wohnung und Beschäftigung in alphabetischer Ordnung für 1876 und 1877 — Heidelberg, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.2464#0145
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6. „ Ludwigsplatze der Grabengasse und Marstallstraße
bis an die März- oder Ziegelgasse ....

7. Plöckstraße von der St. Peterskirche bis zur Sophienstr.

8. Von der Mürzgasse und Ziegelgasse, Hauptstraße mit

allen Seitenstraßen bis zur Sophienstraße einschließlich

9. Bergheilnerstraße bis an den Brunnen von Zimmer-

mann Veth.

10. Von Zimmermeister Veth bis Gebrüder Reis

11. Nangirbahnhof und Römerstraße.

12. Jn die Bahnhöfe ........

18. Bahnhofstraße.

14. Leopoldstraße.

15. Rohrbacherstraße, Gaisbergstr. bis eülschließlich Louisenstr.

16. Von der Louisenstraße weiter hinaus ....

17. Unteren Faulenpelz, Domänenverwaltung

18. Oberen Faulenpelz, Diemers Brauerei ....

19. Bis zum ersten Brunnen auf den Schloßberg

20. „ zur Falknerei.

21.. Jn das Schloß.

22. Auf den Friesenberg.

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- 86

- 86

— 95

1 3

1 30

— 95
1 12

— 86

1 3
1 20

— 86
— 95

2 6

2 75

3 —

1 3

Droschkentarif für die Stadt Heidelberg.

I. Von den Bahnhofen in die Stadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker —
Meh'sche Kunstsammlung — Diemer'sche Brauerei, Christoph Keller'sche Fabrik,
Gasfabnk und Bergheimer Mithle, diese mit eingeschlossen), Klingenteich bis zum
Eingangsthor des israelitischen Friedhofs oder umgekehrt, von da nach den ge-
genannten Bahnhöfen, sowie für Fahrten in der Stadt, innerhalb des Lezeich-
neten Bezirks zahlen:

1 Person. 50 Pf.

2 Perfonen je 45 Pf. zusammen . 90 „

3 , , 35 „ „ . 1 Mk. 5 .

4 „ » 30 ., „ . 1 „ 20 ,

Borübergehendes Anhalten unterwegs wird nicht verglltet, so lange die

Dauer der Fahrt dadurch nicht auf mehr als Stunde ausgedehnt wird.

Längeres Warten ist nach Abschnitt X zu vergüten.

II. Bei Eisenbahn-Nachtzllgen, d. i. nach II Uhr Abends bis Morgens
5 Uhr, zahlt man fllr Fahrten von den Bahnhöfen in die Stadt und umgekehrt,
das Doppelte der Taxe.

III. Die gleichen Taxen, wie unter I und II gelten auch fllr die Fahrten
von und zu den Häusern über der Brücke, und zwar einerseits bis nach Neuen-
heim (dieses mit eingeschlossen) anderseits bis zu Heydweilers Haus, jedoch neben
dem Brürken-, bezw. Fährgelde mit einem Zuschlag von 50 Pf., mögen 1 und
4 Personen fahren. Das Gleiche zahlt man auch für eine Fahrt bis zum
Wirthshause in der Hirschgafse.

IV. Für leichteS Handgepäck wird nichts bezahl. Schweres Gepäck, z. B.
Kisten, Koffer, vergütet man mit 20 Pf. das Stück. Kinder unter 6 Jahren,
wenn sie mit Erwachsenen, fahren, werden unentgeldlich mitgenommen.

V. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater und zu Concerten zahlt man,
ohne Rücksicht auf die Zahl der Perfonen:
 
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