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224

II. Fürbestimmte Zeiten:

ohne

.GerLth-

schwftes

mit

Geräth-

schastrn

IZ.iFür -'ediM. La-; Hu -W. ,Sdwde«. gerechney,^. .

2) „ „ halben Tag (zu 5 Stunden gerechnet)

3) . „ einL. Stunde ... .

4) „ etne halbe Dunde . . . . . .

HI. Für bestimmte Dienstleistungen:

1) Wasserpumpen vder Wassertragen, per Stunde

2) Holztrmgen:

1 Ster ungemachtes Hotz von der Strgße in das Haus zu tragen

und aufzusetzen . . ..

1.. Ster Zejpaltenes Holz

L) m das untere Stockwerk zu tragen . .

d) ein Stvckwerk hinauf oder hinunter . . .

e) für jcdes wLitere Stockwerk hinauf oder hinunter .

ä) Auffttzen. . . / . > . . . . . - .

3) Kohlentraßen

in den untern Stock, per Centner . : . ^

für jcde Treppe hittaNf oder hinunter, per Centner weiter .
Kohlen von der Straße in den Keller werfen/ per Centner . .

in den Hof tragen uttd von dü in den Kelker werfen, per Centner
wobei stets dem Dienstmann die Vcrpflichtung erwächst, die Strkße
Hof, wo die Kohlen gelegen, zit schwenkcn und zu kehren.

4) Transpo.rt:

a) eines Flügels . . . . . . . . .

d) eines Klaviers oder Pianino's. . . .

5) Kranke zu fahren

in besonders hierzu emgerichteten Wagen, die Stunde . .

eine halbe Stunde weiter . . . . . - .

eine Stunde weiter, je . . . . . . . .

einen einzelnen Weg in der Stadt, im Umkreise von Abtheilung I, 1

6) Geschäftssseisende zu führen mit Mustern:

eine Stunde . . . . . . . .

zwei Stunden . . . . . , . ), , .... .

drei und mehr Stunden, per Stunde .' ' . .

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IV. Pemerkungen:

. 1. .I Verrichtungen, für welche eine Gebühr im Tarife nicht festgesetzt ist,
fiud m der Regel nach der Zeit (AbschnitL II) zu vergüten. .HSlt der Dienst-
manfi m einem einzelnen Falle diese Vergütung nicht fl^ ange'meffen, fo hat er
sosort bei Annahme des Auftxags dafür zu sorgen, daß em ausdrückliches Üeber-
einkommen abgcschloffen wird; andernfalls kann er nicht mehr, als die Gebühr
nach der Zeit beanfpruchen.

Hierbei wird der Bruchtheil einer Stunde unter 36 Minuten für eine halbe
Stunve, über 30 Minuten fnr eine ganze Stunde gerechnet.

2. Wird ein Dicnstmann znr Ucbernahme einer Bestellung zu dem Be-

steller i« deffen Wohnung oder sonst wvhrn gehoki, so ist hreftlr eine Taxe von
10 Pfg. zü entrichten. :

Erfolgt sodann eine Bestellung nicht, fo hat der Dimstmann weitere 10
Pfennige auzusprechen.. , / ^

3. Tuf ewett Bustrug, welcher nicht sogleich ertheilt wird (2H haben die
Dienstmäimer 5 Minuten lang unentgeltlich zu warten, ebenso labge auf Bück-
antwort. Weriden sie länger aufgehalten>- fo find ihnen von zu 4/4 Stunde
weitere lO Pfg. zu entrichtcn; die begonnene ^4 Stunde wird für voll gerechnet.
 
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