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Personen ähnlichen Gewerbebetriebes ist es unbedingt untersagt, zur Ausübuny chres
Gewerbebetriebes das Gebiet der Bahnhöfe zu betreten. Alle früher an Einzelne
dieser Personen ertheilte Berechtigungen treten außer Krast.

ß 2. Die Omnibuskondukteure dürfen sich bei Ankunft der Züge nicht mehr
von rhren Schlägen entfernen und überhaupt die den Omnibusien gestellte Linie
nicht überschreiten.

83. Uebertretungen werden an Geld bis zu 150 Mark bestraft.

Bei Wiederholungen erfolgt Untersagung und nöthigenfalls polizeiliche Einstellung
des Gewerbebetriebes.

8 4. Bezüglich der Dienstmänner und Droschkenkutscher bleiben die geltenden
Bestimmungen rn Kraft.

5. Tar-Ordnung für die geprüften Fremdenführer

vom 15. Januar 1875.

I. Taxen für die Umgebung der Stadt:

Auf das Schloß .........

„ Schloß und Molkenkur.......

„ Rondell, Riesenstein, Kanzel, Molkenkur und Schloß .

„ Schloß und Wolfsbrunnen ......

„ den Königftuhl ..

„ den Philosophenweg .......

„ den Speyerershof (Neuhof).

„ Schloß, Molkenkur, Königstuhl, Felsenmeer, Wolfsbrunnen

II. Taxen für die Stadt selbft:

Für den ganzen Tag (10 Stunden) .....

„ den halben Tag (bis zu 5 Stunden) ....

„ eine Stunde.........

„ volle zwci Stunden bis zu stz Tag ....

Bei den Taxen unter I. ist eine angemeffene Wartezeit und der Rückweg inbe-
griffen.

Leichtes Handgepäck hat der Fremdenführer ohne besondere Vergütung zu tragen.

. I Mk. 40Pfg.

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6. Tar-Or-nung für -ie Efelsvermiether

vom 15. Januar 1875.

1) Auf das Schloß über Schloßberg oder Burgweg . . . — Mk. 70 Pfg.

2) Von da zurück.. . —- „ 30 „

3) Ebendahin über die neue Schloßftraße..... 1

4) Von da zurück.—

5) Nach dem Wolfsbrunnen ....... 1

6) Dahin und zurück. ........ 2

7) Auf den Königstuhl . 3

8) Dahin und zurück. . 4

9) Auf den Heiligenberg ........ 2

10) Dahin und zurück. 3

11) Nach der Kanzel ......... 1

12) Dahin und zurück ........ 1

13) Ueber den Philosophenweg nach Neuenheim .... 2

14) Ueber Schloß oder Klingenteich auf die Molkenkur . . 1

15) Dahm und zurück . .2

16) Auf den Speyerershof ........ 2

17) Dahin und zurück......... 2 „

18) Molkenkur, Königstuhl, Felsenmeer, Wolfsbrunnen, Heidelberg 6 „ — „

Bei den Hin- und Rückwegen ist eine halbstündige Wartezeit einbegriffen, für

längere Wartezeit können als Vergütung 20 Pfg. per Viertelstunde beansprucht werden.

Für andere Wege als die oven verzeichneten, ist ausdrückliche Verabredung zu
treffen.

40

80

40

75

50

50

40

50
 
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