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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1883 — Heidelberg, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.2468#0234
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1 Mk. - Pfg.
1 . M .

- . 50 .

- . 2N „

»» „

- . 10 .

Bcim Sommcr-Sciiicstcr s»id dic Stiidicreiidc» bcrcchtigt, ihreWohiiungcn voin ». April
bis Endc Aimnst zu bcniihen und beim Wintcr-Semester vom 1. Oktober bis Ende MSrz.
Mictet cin Studiercnder cinc Wohnung für mchrerc Seniester, so steht cS ihm zu, dic-
sclbe auch währcud den hanzcn dazwischc» licgenden Fcrien zu benützcn.

VII. Im allgemcincn ist bci Mict-Angcleqcnhciten dcn billiä erscheinenden An-
sprüchcn dcr Betciligten Rechnnng zu tragcn iind cmpfiehlt sich z. B. rur Bcrmeidung
von Störuiigcn darauf zu achtcn, dasz bei eincni Wohnungswechsel etwaige AuSbcsserun-
ge» nicht glcichzcitig in mehreren Zimmern, sondern n»r in einem nach dem anderen
vorgenommen werdcn, damit solche Wohnungcn in ihrem einen Tcile voch benutzbar
blciben »nd rechtzcitig bezogcn werden können.

«tbiihrtn-Tarif für das Vorjtige« ber Srhenswürdigktitk« des

Heidtlbergrr Achlofse».

Für die Vorzeignng des Jnnern der Schloßruine einschließlich deS großen

Fasses:

Für eine Person die allein geführt wird.

Für zwei oder drei Personcn, die gleichzeitig geführt werden,

znsammen.

Für vier ilnd mehr Personen, die gleichzeitig geführt werden,

für jede Person .

lt. Fiir die Vorzeiguna des großen Fasses allein:

Fttr eine Person, der dasselbe allein vorgezeigt wird . .

Fttr zwei und drei Personen, dcnen dasselbe gleichzeitig vorge-

zeigt wird, zusammen.

Für vierimnd mehr Pcrsonen, denen dasselbe gleichzeitig ge-

zeigt wird, fttr jede Person.

Dabei werden nnr solche Personen, welche über zehn Jahre alt sind, in Berechnnng
gezogcn.

Städt. üunst- n. Ältkrtümerfammlung im Friedrichsba« des Achtostes.

Die Sammllmgen sind das ganze Iahr über nnd zu jeder Tageszeit für das
Publiknm geöffnet.

6inzelbillets.- Mk. 40 Pfg.

Für größere Gesellschaften, sog. Familienbillcts lfür je

0 Personen gültigl.— „ 40 „

Iahreskarten fttr eine Person.2 „ — „

„ ., Familien .3 „ „

Nnsrng des Postlarifrs

für Bersendungen innerhalb des Deutschen NeichSpastßebieteS.

l. Olewöhnliche Briefe: frankirt unfrankirt

Porto bis zn 15 Gramm eittschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

„ über 15 bis 250 Gramm einjchließlich . . 20 „ 00 „

!l. Postkarten mttssen frankiert werden. Das Porto beträgt:

rr. für jede einfache Postkarte.5 Pfg.

1). „ „ Postkarte mit Antwort.10 „

e. „ „ Weltpostkarte.10 „

III. Drncksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze: 1 Kilogramm.

Porto bis 5>0 Gramm einschließlich.0 „

„ über 50 Gramm bis 250 Gramm einschließlich . . . 10 „

„ „ 250 „ „ 500 „ „ ... 20 „

„ „ 500 „ „ 1 Kiloaramm.30 „

IV. Warenproben müffen frankiert weroen. Gewichtsgrenze: 250 Gr.

Porto ohne Rttcksicht auf Gntfernung und Gewrcht für jede Warenprobe:

10 Pfg.

V. Für Einschreibesendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben
llnd Pakete ohlle angegebenen Wert) lst außer dem betr. Porto eine Ein-
schreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernnng und Gewicht zn
entrichten.

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