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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1883 — Heidelberg, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.2468#0235
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Für Beschaffunfl eines sogen. Rückschcines weitcre 20 Psg. Werlangabc
ist bei Einschreibesendungen nicht zulässig.

VI. Postanweisungen sind bis zu 400 Mark zulässig. Dic vorausznbczahlende
Gebühr beträgt:

bis einschttetzlich 100 Mark.20Pfg.

über 100 bis 200 Mark.30Pfg.

über 200 bis 400 Mark.. . 40 Pfg.

VII. Postauftraasbriefc müssen frankiert werden. Dic Gebühr für cincu Post-
auftragsbnef beträat.D Pfg.

Die (Yebühren fttr einen Postanftrag zur Bcsorgmlg des Wcchselaccepts
bestehen aus folgenden Sätzen:

n. dem Porto für den Postanftragsbrief mit .... :M Psg.

d. der Gebühr für die Vorzeigung.I"Psg.

e. dem Porto für den Einschreibebrief mit dem zurückgchenden

Wcchsel mit. . ^roPfg.

zusammeu . . 70 Pfg.

Das Porto unter a. ist vom Auftraggeber voraus zn bezahlen. Die Be-
träge unter b. nnd e. werden dem Austraggeber angerechnet, sobald die Rück-
sendung des blohen Wechsels oder dcs Postanftrags nebst Wechsel ftattfindet.
Werden Postaufträge zur Vrotestaufnahme abgegeben, so bleiben die c»stdüb-
ren unter b. und e. autzer Ansatz.

Postaufträge zu Büchersendungen: Franko für die Bücherscn-
dung je nach dem (hewicht .... 20 bz. V0 Pfg. besondere Gcbülrr für die
Ginziehung des Oleldbetrags bz. für die Borzeigung 10 Ps. Fm Falle der
Bersendung unter Einschrelbung tritt dic Oinschreibgebühr mit20Psg. hinzu.

VIII. Rachnahmetendungen sind bis zn 1l>0 Mark zulässig. Bom Ausgever ist
hierfür zu entrichten:

1) Für Rachnahmebriefe:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zonc).20 Psg.

überlOMeilen.40Psg.

b. Nachnahmegebühr: 2 Pfg. für jedc Mark, mindestens

jedoch.K»Psg.

2) Für Nachnahme-Pakete:

a. das betr. Paketporto unter IX 1 und 2,

b. die oben genannte Nachnahmegcbühr.

Im Falle eine Wertangabe oder Oinschrcibnng stattgefnndcn hat, tritt dem
Porto die Bcrsicherungs- odcr (s'imchreiliegebühr hinzu.

Für unfrankierte Pakete bis einschlicvl. !> Uilogr., sowie für nnsrankierte
Nachnahmcbriefe tritt ein Portozuschlag von 10 Psg. hinzn.

6'ine Auszahlnng von Nachnahmen gleich bei der (^inlicfcruug der Sendnn'
gen findet allgemein nicht mehr ftatt.

Bei jeder Nachnahmesendnng mutz autzcr der Nachnahmcsunnnc in .'iahteii
bezw. deS Markbetrags iu Zahlen nud Buchstaben anch Name nnd Wohnort des
Absenders oder der absendenden Firma. Behörde rc. deutlich und vollstäudig aiis
der Adreffe und, sofern es sich um ein Paket handelt, sowohl anf der Paketadrcsse
als auch anf der Aufschrift des Pakets augcgeben sein. Ist dcr Wohnort des
Absenders ein gröherer Ort, so mntz der Ortsaugabe auch die Wohnnng des Ab-
sendcrs nach Stratze und Nummer hinzugefügt scin. Hat der Ompfänger ciner
Nachnahmesenduna die Nachnahme bezahlt, so wird dic letztere dem Anfgcbcr der
Sendung mittelst Postanweisung zugesandt.

IX. Briefe mit Wertangabe (Gewichtsgrenze 25>0 Gramm).

1) Porto bis 10 Metten (1. Zone).. 20Psg.

„ auf alle weitere Entfernungen.40Psg.

2) Versicherunasgebühr: 5 Pfg. für je 800 Mk. oder einen rcil vonAlOMk.,
mindestens ledoch 10 Pfg.

Für unfrankierte Briefe: 10 Pfg. Portoznschlag.

X. Für Pakete ohne Wertangabe rst zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramnt einschltetzlich:

a. bis 10 Meter (1. Zone).25>Psg.

b. auf alle weitere (^ntfernttttgen.^k Psg.
 
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