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k) Bollzug.
§ 36. Die zum Vollzug der gegenwärtigen Verbruuchssteuer-Ordnung
nötigen Anordnungen, inslbesondere die Bestimrnungen über -Errichtung
etwoiger neuer Erhebungsstellen und üder die Dienstweisungen der die Er-
hebung und Kontrolle der Verbrouchssteuer besorgenden Bediensteten h<rt der
Stadtrat zu erlaffen. Aus die Verbrauchssteuern bezügliche Dienstweisungen
an die Schutzmannschast hat er bei Grotzh. Bezirksarnt zu beantragen.
§ 37. Ferner steht es dern Stadtrat zu, die den Bearnten und Be-
diensteten der Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft
sür Mitwirkung bei der Kontrolle und Erhebung der Verbrauchssteuer zu
leistenden Vergütungen mit den zuständigen Staatsbehörden zu vcreinlbaren
und für Anzeigen von Uebertretungen §er Verbrauchssteuer-Ordnung We-
lohnungen zu gewahren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchs-
steuerpslichtigen Aversen oder eine von der Verbräuchssteuer-Ovdnung ab-
weichende Kontrolle zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Äerbrauchs-
steuersätze
^
Für je 100 Kllogr. ge-
I. Getränke.
brochenen oder ungebro-
chenen MalzeS, dre bei
1. Bier:
einem BrauereigeschLft
in einem Kalendcrjahr
steuerbar werden:
». hier gebrauteS.
1. für die ersten 250
60
Dovvelzentner.
2. für orefolgenden1250
1
Dopvelzentner.
3. fürdre folgenden1500
2
Dopvelzentner.
4. fürdre folgenden2000
2
20
Dovpelzentner.
5. für dre folgendenDop-
2
40
pelzentner.
2
60
b. eingeführtes.
2. Wein:
vom Hektoliter
—
65
a. Traubenwein.
1
20
d. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit AuSschluß deS zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
bestimmten FuttermehleS
von 50 Kilo
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
M. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. ,. zweiter „ ....
deSgl.
3
—
3. dritter „ ....
4. Kaloer.
l,
2
60
5. Schweine ..
1
6. Ferkel ....
10
7. Hämmel.
—
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k) Bollzug.
§ 36. Die zum Vollzug der gegenwärtigen Verbruuchssteuer-Ordnung
nötigen Anordnungen, inslbesondere die Bestimrnungen über -Errichtung
etwoiger neuer Erhebungsstellen und üder die Dienstweisungen der die Er-
hebung und Kontrolle der Verbrouchssteuer besorgenden Bediensteten h<rt der
Stadtrat zu erlaffen. Aus die Verbrauchssteuern bezügliche Dienstweisungen
an die Schutzmannschast hat er bei Grotzh. Bezirksarnt zu beantragen.
§ 37. Ferner steht es dern Stadtrat zu, die den Bearnten und Be-
diensteten der Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft
sür Mitwirkung bei der Kontrolle und Erhebung der Verbrauchssteuer zu
leistenden Vergütungen mit den zuständigen Staatsbehörden zu vcreinlbaren
und für Anzeigen von Uebertretungen §er Verbrauchssteuer-Ordnung We-
lohnungen zu gewahren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchs-
steuerpslichtigen Aversen oder eine von der Verbräuchssteuer-Ovdnung ab-
weichende Kontrolle zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Äerbrauchs-
steuersätze
^
Für je 100 Kllogr. ge-
I. Getränke.
brochenen oder ungebro-
chenen MalzeS, dre bei
1. Bier:
einem BrauereigeschLft
in einem Kalendcrjahr
steuerbar werden:
». hier gebrauteS.
1. für die ersten 250
60
Dovvelzentner.
2. für orefolgenden1250
1
Dopvelzentner.
3. fürdre folgenden1500
2
Dopvelzentner.
4. fürdre folgenden2000
2
20
Dovpelzentner.
5. für dre folgendenDop-
2
40
pelzentner.
2
60
b. eingeführtes.
2. Wein:
vom Hektoliter
—
65
a. Traubenwein.
1
20
d. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit AuSschluß deS zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
bestimmten FuttermehleS
von 50 Kilo
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
M. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. ,. zweiter „ ....
deSgl.
3
—
3. dritter „ ....
4. Kaloer.
l,
2
60
5. Schweine ..
1
6. Ferkel ....
10
7. Hämmel.
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