Katechetische Uebungen: Dieselben abwechselnd; Mittwoch von
3-4 Uhr.
Katechetische Uebungen über neutestamentliche Abschnitte: Prof.
Bassermann, Mittwoch von 2—3 Uhr.
Die Lehre vom Volksschulwesen, zweiter Theil, mit Einführung
in die Volksschule: Derselbe; Montag von 8—9 Uhr und
Donnerstag von 10—11 Uhr.
Alttestamentliche Interpretirübungen: Prof. Merx; Samstag
von 10-12 Uhr.
Neutestamentliche Interpretirübungen: Prof. Holsten; Freitag
von 11—12 Uhr.
Mittheilungen und Analysen von Predigten: Prof. Bassermann,
Mittwoch von 8—9 Uhr.
Kirchengeschichtliche Hebungen: Prof. Hausrath; Freitag von
9-10 Uhr.
Uebungen in der Bogmengeschichte und Symbolik: Prof. Gass:
Dienstag von 3—4 Uhr.
Besprechungen über Ethik: Seminar-Direktor Kirchenrath Schen-
kel; Montag von 11—12 Uhr.
ßesangunterricht, mit besonderer Berücksichtigung des Choral-
i gesangs: Musikdirector Boch; Dienstag und Donnerstag von
I .3—10 Uhr.
II. Eechtswissenschaft.
Encyklopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft: Professor
Strauch; Montag bis Mittwoch von 10—11 Uhr.
Geschichte des römischen Rechts: Hofr. Kar Iowa; 5mal wöchenW
'lieh von 11—12 Uhr.
Institutionen des römischen Rechts: Derselbe; 6mal wöchentlich \
von 12—1 Uhr.
Pandekten: Geh. Hofr. Bekker; täglich von 9—11 Uhr.
Ueber Besitz und Eigenthum: Geh. Hofrath Bekker; 2mal
wöchenllich von 12—1 Uhr.
Erbrecht: Prof. Buhl: 4mal wöchentlich von 12—1 Uhr.
Deutsches Strafrecht: Prof. Löning; täglich von 12-1 Uhr.
Allgemeine Staatslehre. Allgemeines und deutsches Staatsrecht
(nach seinem Lehrbuch, 5. Aufl., Cotta 1875): Geh. Rath
Bluntschli; Montag bis Freitag von3—4Uhr.
Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik, nach sei-
nem Buch unter demselben Titel. 2. Aufl. München 1864:
Derselbe, 2mal wöchentlich.
Verfassung des deutschen Reichs (Entwickelungsgeschichte und
Commentar derselben i; Prof.Strauch; Montag und Mittwoch
von 5—6 Uhr.
Das Völkerrecht: Geh. Rath Schulze; 4mal wöchentlich von
9—10 Uhr.
3-4 Uhr.
Katechetische Uebungen über neutestamentliche Abschnitte: Prof.
Bassermann, Mittwoch von 2—3 Uhr.
Die Lehre vom Volksschulwesen, zweiter Theil, mit Einführung
in die Volksschule: Derselbe; Montag von 8—9 Uhr und
Donnerstag von 10—11 Uhr.
Alttestamentliche Interpretirübungen: Prof. Merx; Samstag
von 10-12 Uhr.
Neutestamentliche Interpretirübungen: Prof. Holsten; Freitag
von 11—12 Uhr.
Mittheilungen und Analysen von Predigten: Prof. Bassermann,
Mittwoch von 8—9 Uhr.
Kirchengeschichtliche Hebungen: Prof. Hausrath; Freitag von
9-10 Uhr.
Uebungen in der Bogmengeschichte und Symbolik: Prof. Gass:
Dienstag von 3—4 Uhr.
Besprechungen über Ethik: Seminar-Direktor Kirchenrath Schen-
kel; Montag von 11—12 Uhr.
ßesangunterricht, mit besonderer Berücksichtigung des Choral-
i gesangs: Musikdirector Boch; Dienstag und Donnerstag von
I .3—10 Uhr.
II. Eechtswissenschaft.
Encyklopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft: Professor
Strauch; Montag bis Mittwoch von 10—11 Uhr.
Geschichte des römischen Rechts: Hofr. Kar Iowa; 5mal wöchenW
'lieh von 11—12 Uhr.
Institutionen des römischen Rechts: Derselbe; 6mal wöchentlich \
von 12—1 Uhr.
Pandekten: Geh. Hofr. Bekker; täglich von 9—11 Uhr.
Ueber Besitz und Eigenthum: Geh. Hofrath Bekker; 2mal
wöchenllich von 12—1 Uhr.
Erbrecht: Prof. Buhl: 4mal wöchentlich von 12—1 Uhr.
Deutsches Strafrecht: Prof. Löning; täglich von 12-1 Uhr.
Allgemeine Staatslehre. Allgemeines und deutsches Staatsrecht
(nach seinem Lehrbuch, 5. Aufl., Cotta 1875): Geh. Rath
Bluntschli; Montag bis Freitag von3—4Uhr.
Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik, nach sei-
nem Buch unter demselben Titel. 2. Aufl. München 1864:
Derselbe, 2mal wöchentlich.
Verfassung des deutschen Reichs (Entwickelungsgeschichte und
Commentar derselben i; Prof.Strauch; Montag und Mittwoch
von 5—6 Uhr.
Das Völkerrecht: Geh. Rath Schulze; 4mal wöchentlich von
9—10 Uhr.