Gebühren.
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stunden zu belegen. Dispens kann nur das Rektorat erteilen. Dispensgesuche
sind bis längstens 15. November schriftlich einzureichen und zu begründen.
Das Belegen der Vorlesungen, zu dem sich die Studierenden auf dem
Universitätssekretariat anzumelden haben, hat spätestens am 28. November
stattzufinden. Frühzeitiges Belegen ist jedoch zu empfehlen.
Die Plätze zu den Kliniken und zu den Hauptvorlesungen und Uebun-
gen in den Instituten der medizinischen und der naturwissenschaftlich-
mathematischen Fakultät werden nach der Reihenfolge der Anmeldung ver-
geben. Die Anmeldung kann sofort schriftlich bei dem Dozenten oder der
'irektion der Klinik bzw. des Instituts erfolgen.
Die ausländischen Studierenden werden zum Belegen erst vom
5. November ab und nur unter der Bedingung zugelassen, daß in diesem
Zeitpunkt die Auditorien und Institute nach Berücksichtigung der in-
ländischen Studierenden noch genügend Platz bieten.
Die Erlaubnis zum Belegen nach Beendigung der Beleg-
frist kann nur ausnahmsweise vom Rektorat, dem das Anmeldungsbuch
zu diesem Zweck vorzulegen ist, erteilt werden. Das Rektorat setzt die zu-
gunsten der akademischen Speisehalle zu erhebende Versäumnisgebühr fest.
Das An testieren der Vorlesungen durch die Dozenten ist spätestens
14 Tage nach Ablauf der Belegfrist zu erwirken. Nur die antestierten
Vorlesungen werden in das Abgangszeugnis (Exmatrikel) aufgenommen. Ein
Abtestieren am Schlüsse des Semesters ist nicht vorgeschrieben.
Als letzter Termin zur Einreichung von Honorarbefreiungrs-
gresuchen — in denen auf besonderem Blatt die zu belegenden Vorlesungen
und Uebungen (mit den Namen der Dozenten) zu verzeichnen sind — ist
der 15. November festgesetzt. Wegen der näheren Bestimmungen wird auf
den Anschlag am schwarzen Brett verwiesen.
Stundung der Honorare findet grundsätzlich nicht statt.
Gesuche um Gewährung von Freitischen sind auf dem vorgeschrie-
benen Formular spätestens am 5. November beim Universitäts-Sekretariat
abzugeben.
Formulare für Honorarbefreiungs-, Freitisch- und Stipendiengesuche
sind im Sekretariat erhältlich.
Gebühren.
1. Die Immatrikulations-(Aufnahme-)Geblihr beträgt bei der erstmali-
gen Immatrikulation 10 RM., nach vorherigem Besuch einer anderen deut-
schen oder nach Art der deutschen eingerichteten Universität oder einer
deutschen technischen Hochschule 5 RM. Bei verspäteter Anmeldung ist
außer der Immatrikulationsgebühr der doppelte Betrag der Gebühr als
Versäumniszuschlag zu entrichten.
Eine Exmatrikuiationsgrebühr wird nicht erhoben.
2. Jeder Studierende zahlt im Semester eine für Hochschulzwecke be-
stimmte allgemeine Studiengebühr von 30 RM.
3. Zur teilweisen Deckung der Materialunkosten werden für die Teil-
nahme an mit sachlichem Aufwand verbundenen praktischen Uebungen in
den Instituten der medizinischen und der naturwissenschaftlich-mathemati-
schen Fakultät Ersatjgelder erhoben:
für ganztägige Praktika 25 RM.,
für halbtägige Praktika 15 RM.,
im übrigen für die Wochenstunde 2 RM.
4. Beitrag für die akademische Lesehalle 2 RM.
5. Beitrag für Turnen und Sport 3 RM.
6. Unfallversicherungsprämie 2 RM.
7. Beiträge für soziale studentische Einrichtungen:
a) für den Ausschuß der Studentenschaft 3 RM.,
b) für die Mensa academica 1 RM.,
c) für die Studentenhilfe 1 RM.,
d) für die Darlehenskasse der deutschen Studentenschaft, Dresden,
1 RM.,
e) für den Akademischen Krankenverein 3 RM.
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stunden zu belegen. Dispens kann nur das Rektorat erteilen. Dispensgesuche
sind bis längstens 15. November schriftlich einzureichen und zu begründen.
Das Belegen der Vorlesungen, zu dem sich die Studierenden auf dem
Universitätssekretariat anzumelden haben, hat spätestens am 28. November
stattzufinden. Frühzeitiges Belegen ist jedoch zu empfehlen.
Die Plätze zu den Kliniken und zu den Hauptvorlesungen und Uebun-
gen in den Instituten der medizinischen und der naturwissenschaftlich-
mathematischen Fakultät werden nach der Reihenfolge der Anmeldung ver-
geben. Die Anmeldung kann sofort schriftlich bei dem Dozenten oder der
'irektion der Klinik bzw. des Instituts erfolgen.
Die ausländischen Studierenden werden zum Belegen erst vom
5. November ab und nur unter der Bedingung zugelassen, daß in diesem
Zeitpunkt die Auditorien und Institute nach Berücksichtigung der in-
ländischen Studierenden noch genügend Platz bieten.
Die Erlaubnis zum Belegen nach Beendigung der Beleg-
frist kann nur ausnahmsweise vom Rektorat, dem das Anmeldungsbuch
zu diesem Zweck vorzulegen ist, erteilt werden. Das Rektorat setzt die zu-
gunsten der akademischen Speisehalle zu erhebende Versäumnisgebühr fest.
Das An testieren der Vorlesungen durch die Dozenten ist spätestens
14 Tage nach Ablauf der Belegfrist zu erwirken. Nur die antestierten
Vorlesungen werden in das Abgangszeugnis (Exmatrikel) aufgenommen. Ein
Abtestieren am Schlüsse des Semesters ist nicht vorgeschrieben.
Als letzter Termin zur Einreichung von Honorarbefreiungrs-
gresuchen — in denen auf besonderem Blatt die zu belegenden Vorlesungen
und Uebungen (mit den Namen der Dozenten) zu verzeichnen sind — ist
der 15. November festgesetzt. Wegen der näheren Bestimmungen wird auf
den Anschlag am schwarzen Brett verwiesen.
Stundung der Honorare findet grundsätzlich nicht statt.
Gesuche um Gewährung von Freitischen sind auf dem vorgeschrie-
benen Formular spätestens am 5. November beim Universitäts-Sekretariat
abzugeben.
Formulare für Honorarbefreiungs-, Freitisch- und Stipendiengesuche
sind im Sekretariat erhältlich.
Gebühren.
1. Die Immatrikulations-(Aufnahme-)Geblihr beträgt bei der erstmali-
gen Immatrikulation 10 RM., nach vorherigem Besuch einer anderen deut-
schen oder nach Art der deutschen eingerichteten Universität oder einer
deutschen technischen Hochschule 5 RM. Bei verspäteter Anmeldung ist
außer der Immatrikulationsgebühr der doppelte Betrag der Gebühr als
Versäumniszuschlag zu entrichten.
Eine Exmatrikuiationsgrebühr wird nicht erhoben.
2. Jeder Studierende zahlt im Semester eine für Hochschulzwecke be-
stimmte allgemeine Studiengebühr von 30 RM.
3. Zur teilweisen Deckung der Materialunkosten werden für die Teil-
nahme an mit sachlichem Aufwand verbundenen praktischen Uebungen in
den Instituten der medizinischen und der naturwissenschaftlich-mathemati-
schen Fakultät Ersatjgelder erhoben:
für ganztägige Praktika 25 RM.,
für halbtägige Praktika 15 RM.,
im übrigen für die Wochenstunde 2 RM.
4. Beitrag für die akademische Lesehalle 2 RM.
5. Beitrag für Turnen und Sport 3 RM.
6. Unfallversicherungsprämie 2 RM.
7. Beiträge für soziale studentische Einrichtungen:
a) für den Ausschuß der Studentenschaft 3 RM.,
b) für die Mensa academica 1 RM.,
c) für die Studentenhilfe 1 RM.,
d) für die Darlehenskasse der deutschen Studentenschaft, Dresden,
1 RM.,
e) für den Akademischen Krankenverein 3 RM.