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Gebühren
Die unter 2 und 3 genannten Gebühren können bedürftigen Studieren-
den auf Ansuchen durch den Engeren Senat ermäßigt oder nachgelassen
werden, wenn gleichzeitig die Unterrichtsgelder nachgelassen werden.
8. Das Unterrichtsgeld für die wöchentliche Vorlesungs-und Uebungs-
stunde beträgt 3 RM.; für Vorlesungen und Uebungen, die mit Demonstra-
tionen (Experimenten, Operationen) oder der Durchsicht schriftlicher Ar-
beiten verbunden sind, 4 RM. Ganztägige Praktika kosten 45 RM., halb-
tägige Praktika 24 RM., kleinere Praktika bis zu 15 RM.
9. Die Gebühr für den Hörerschein beträgt 10 RM. Hörer zahlen die-
selben Unterrichtsgelder wie die Studierenden. Die allgemeine Studien-
gebühr ermäßigt sich für Hörer, die nicht mehr als 4 Wochenstunden
belegen, auf 15 RM. Staatsbeamte, die nicht mehr als 4 Stunden wöchentlich
hören, zahlen neben Unterrichtsgeldern und etwaigen Ersatzgeldern nur
Üie Gebühr für den Hörerschein.
10. Ausländer zahlen die Unterrichtsgelder und Gebühren zum gleichen
Satz wie die Inländer, daneben aber einen Ausländerbeitrag von 30 RM.
Ueber die Lebens- und Studienverhältnisse in den deutschen Hochschul-
städten gibt der vom Wohnungsamt der Deutschen Studentenschaft (Münster,
Universität) herausgegebene Hochschulführer sowie der Verein Stu-
dentenhilfe Auskunft.
Von der Hochschulverwaltung wird eine Haftung für Kleidungs-
stücke usw., die Studierenden oder Hörern in Universitätsräumen ab-
handen kommen, nicht übernommen.
Wohnungsnachweis für Studierende durch den Verein Studentenhilfe.
Den Studierenden wird empfohlen, sich direkt dahin zu wenden und beim
Mietsabschluß das von der Universität herausgegebene
Vertragsformular zu benützen.
Nähere Auskunft erteilt das Universitäts-Sekretariat.
Anfragen ohne Rückporto können keine Beachtung finden.
Gebühren
Die unter 2 und 3 genannten Gebühren können bedürftigen Studieren-
den auf Ansuchen durch den Engeren Senat ermäßigt oder nachgelassen
werden, wenn gleichzeitig die Unterrichtsgelder nachgelassen werden.
8. Das Unterrichtsgeld für die wöchentliche Vorlesungs-und Uebungs-
stunde beträgt 3 RM.; für Vorlesungen und Uebungen, die mit Demonstra-
tionen (Experimenten, Operationen) oder der Durchsicht schriftlicher Ar-
beiten verbunden sind, 4 RM. Ganztägige Praktika kosten 45 RM., halb-
tägige Praktika 24 RM., kleinere Praktika bis zu 15 RM.
9. Die Gebühr für den Hörerschein beträgt 10 RM. Hörer zahlen die-
selben Unterrichtsgelder wie die Studierenden. Die allgemeine Studien-
gebühr ermäßigt sich für Hörer, die nicht mehr als 4 Wochenstunden
belegen, auf 15 RM. Staatsbeamte, die nicht mehr als 4 Stunden wöchentlich
hören, zahlen neben Unterrichtsgeldern und etwaigen Ersatzgeldern nur
Üie Gebühr für den Hörerschein.
10. Ausländer zahlen die Unterrichtsgelder und Gebühren zum gleichen
Satz wie die Inländer, daneben aber einen Ausländerbeitrag von 30 RM.
Ueber die Lebens- und Studienverhältnisse in den deutschen Hochschul-
städten gibt der vom Wohnungsamt der Deutschen Studentenschaft (Münster,
Universität) herausgegebene Hochschulführer sowie der Verein Stu-
dentenhilfe Auskunft.
Von der Hochschulverwaltung wird eine Haftung für Kleidungs-
stücke usw., die Studierenden oder Hörern in Universitätsräumen ab-
handen kommen, nicht übernommen.
Wohnungsnachweis für Studierende durch den Verein Studentenhilfe.
Den Studierenden wird empfohlen, sich direkt dahin zu wenden und beim
Mietsabschluß das von der Universität herausgegebene
Vertragsformular zu benützen.
Nähere Auskunft erteilt das Universitäts-Sekretariat.
Anfragen ohne Rückporto können keine Beachtung finden.