Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Wegener, Hans
Beschreibendes Verzeichnis der deutschen Bilder-Handschriften des späten Mittelalters in der Heidelberger Universitäts-Bibliothek — Leipzig, 1927

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2078#0007
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
pal. germ. 432 sind wohl sidier von ihm erworben worden. Von Ludwig IV. wissen wir nidit, ob er
die Bibliothek vermehrt hat, doch erscheint es seinem Charakter nach sehr wahrscheinlich. Audi sein
Vormund Otto von Mosbach, der von Püterich eine Handschrift zum Absdireiben begehrte, hat gewiß
das Werk Ludwigs JH. fortgesetzt Für beide kommen die Handschriften pal. germ. 438, 314 und die
Lauberhandschriften mit Ausnahme von pal. germ. 149, 339, 137 und 311 in Frage. Die Parzivalhand-
schrift pal. germ. 339 und die Chronik des Martin von Polen pal. germ. 149 sind wohl identisdi mit den
im Lauberbrief von Pfalzgraf Rupprecht als bestellt erwähnten Handsdiriften. Nach der Datierung der
Handschriften kann mit Rupprecht nur der Sohn des Pfalzgrafen Stephan von Simmern, der Bisdiof von
Straßburg, gemeint sein. Friedridi I. hat trotj der vielen Kriege und Fehden einen für die moderne Literatur
interessierten Kreis um sich gebildet und Kemnat und Behaim als Diditer an seinen Hof berufen. Ob
aber die vorwiegend schwäbischen Handschriften vom dritten Viertel des XV. Jahrhunderts von ihm er-
worben sind, erscheint doch sehr fraglich. Ich glaube eher, daß es sich um Erwerbungen der Pfalzgräfin
Meditild, der Sdiwester Friedridis, handelt oder wahrsdieinlicher nodi um die Reste der Bibliomek der
Margarete von Savoyen, die ihr Sohn, der Kurfürst Philipp, geerbt haben mag. Aus Meditilds Besi^ läßt
sich mit Sicherheit nur die Bidpaihandschrift pal. germ. 84 nachweisen, die sie für ihren Sohn Eberhard
von Württemberg hat anfertigen lassen. Margarete von Savoyen, der Gemahlin Ludwigs IV., die 1433
Ulrich V. von Württemberg geheiratet hat, gehörten nach den Wappen die Handsdiriften pal. germ. 76, 111,
16—18, 353, 345. Sidier hat sie auch die übrigen Handsdiriften der Hennfflinwerkstatt erworben. Das
Merkwürdige dabei ist nur, daß sie diese Handschriften in ihren letzten Lebensjahren, in einem Alter von
über 60 Jahren, gekauft hat. Daß sie aber schon früher ein lebhaftes literarisdies Interesse gezeigt hat,
beweist ihre Verbindung mit Nicolaus von Wyle und mit Steinhövel. Wir können also ruhig einen
größeren Teil der älteren schwäbischen Handschriften, pal. germ. 644, 314, 322, 344, 60, 86, 346, 463, 795,
320, 466 und 646, als ihr Eigentum ansprechen. Des Kurfürsten Philipp literarisches Interesse war
gering; wir können auch nur drei Bilderhandsdiriften aus seinem Besitj nadiweisen: pal. germ. 87, 373
und 126. Seiner Gemahlin, der Tochter des Herzogs Ludwigs des Reidien von Bayern, gehörte das
Geomantiebudi pal. germ. 852, das Otto Heinridi für sich kopieren ließ, vielleidit auch die Handschrift
pal. germ. 94. Pal. germ. 215 stammt aus dem Besü? des Erzherzogs Sigismund von österreidi und
pal. germ. 552 aus der Bibliothek der Grafen von Wertheim. Die Sammelhandsdirift pal. germ. 4,
in der Kanzlei der Grafen von Ottingen-Wallerstein geschrieben, wird wohl Marie Jakobine von Ottingen,
die den Pfalzgrafen Johann IL von Simmern heiratete, mitgebradit haben, und die Bidpaihandschrift
pal. germ. 83, die für die in pfälzischen Diensten stehenden Grafen von Neipperg nach dem Original der
Pfalzgräfin Mechtild kopiert wurde, ist als spätere Sdienkung anzusehen. Nidit ganz sidier ist die
Herkunft der Handsdiriften pal. germ. 37, 502, 430 und 156, die der Kurfürst Philipp erworben haben
kann. Pal. germ. 59 sdieint später in die Palatina gekommen zu sein, und Sal. VII. 114, stammt aus dem
Kloster Salem.

Die literarischen Beziehungen und das Verhältnis zur ßudiillustration der einzelnen Mitglieder des
kurpfälzisdien Hauses auf Grund der Aufteilung der altdeutschen Bilderhandsdiriften weiter zu verfolgen,
geht über den Rahmen des besdireibenden Verzeichnisses hinaus und soll einer besonderen Arbeit vor-
behalten bleiben. Ich begnüge midi hier mit der Feststellung vermutlidier Käufer oder Besser, die zur
leichteren Orientierimg im Register der Bibliothekssignaturen noch einmal aufgeführt sind.

VII
 
Annotationen