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Zangemeister, Karl [Hrsg.]
Die Wappen, Helmzierden und Standarten der Grossen Heidelberger Liederhandschrift (Manesse-Codex): (Manesse-Codex) — Görlitz, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.1727#0006
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Vorrede.

Die grosse Heidelberger Minnesänger-Handschrift ist dank der Muniiicenz des deutschen
Reiches am 10. April 1888 von Paris in ihre alte Heimath zurückgekehrt und hier als Codex
Palatinus srerm. n. 848 den übrigen wiedergewonnenen Schätzen der altberühmten Pfälzer Bibliothek
einverleibt worden.

Der mächtige Band enthält eine im Anfange des 14. Jahrhunderts hergestellte Sammlung
der mittelhochdeutschen Minnesänger, welche an Reichhaltigkeit und prachtvoller Ausstattung einzig
dasteht; bei Weitem für die meisten dieser Dichtungen ist dieses Lieder-Corpus die einzige, für
sehr viele die älteste Quelle.

Als sicher darf angenommen werden, dass die Handschrift aus dem nördlichen Theile
der Schweiz stammt. Die Annahme, sie sei auf Veranlassung und Kosten der Manessc in Zürich
oder wenigstens auf Grund ihrer, nach Hadlaub einzig dastehenden, Sammlung von Liederbüchern
•hergestellt worden, beruht auf dem Zusammentreffen von Ort und Zeit und auf der Thatsache,
dass uns von keiner anderen gleich umfassenden Sammlung der Minnesänger aus so. alter Zeit
irgend etwas bekannt ist. Diese Vermuthung ist daher als eine sehr wahrscheinliche zu betrachten;
als sicher kann sie indessen nicht gelten, und zu der Benennung nach Manesse würde erst dann
eine Berechtig-uns; vorliesren, wenn der Beweis wirklich erbracht wäre.

Die erste Kunde von dieser Handschrift erhalten wir nach dem im J. 1596 erfolgten
Tode des Freiherrn Johann Philipp von Hohensax auf Forsteck bei Saletz (zwischen Rorschach
und Sargans), in dessen Nachlasse sie der Dr. Bartholomäus Schobinger vorfand. Sie hatte
indess nicht diesem Freiherrn gehört, sondern war das Eigenthum des pfälzischen Kurfürsten
Friedrich IV. Dieser forderte das Ms. zurück und Hess es endlich, ungeduldig geworden wegen
der in der Schweiz verursachten Weiterungen, 1607 durch einen eigenen Boten nach Heidelberg
zurückbringen. Dies Sachverhältniss habe ich festgestellt in der Westdeutschen Zeitschrift VII
(1888) S. 338—356, und meines Wissens hat dieser Beweis keine Widerlegung gefunden.
Vermuthlich hatte Hohensax, welcher mehrere Jahre in pfälzischen Diensten stand, die Handschrift,
für welche er sich wegen seiner beiden darin vorkommenden Ahnen, Eberhard und Heinrich von
Sax, persönlich interessiren musste, von Friedrich IV, seinem Gönner und Freunde, entliehen, als
er 1593/94 wegen eingetretener Familienverhältnisse den pfälzischen Dienst aufgab und nach
Forsteck zurückkehrte. 1596 wurde er in Saletz ermordet.

Dass unsere Handschrift (C) schon früher in Heidelberg war, dafür hat sich noch folgender
Anhalt gefunden. Der Speierer Bürger und kaiserliche Notar Lucas Caroli, welcher 1593 von
Graf Emich NI. von Leiningen-Dagsburg-Hartenburg mit der Ordnung des Leininger Archivs zu
Hartenburg beauftragt wurde, schrieb eine 1596 und in 2. Bearbeitung 1598 vollendete Leininger
Chronik (s. zu Taf. VII 1). In dieser findet sich das Bild und Lied des Friedrich von L.;
beide sind nur durch C erhalten und offenbar aus dieser Hs. copirt (wofür z. B. auch die
Verlesung HEDO statt HEID spricht). Auch standen die Leininger zu dem pfälzer Hofe in
naher Beziehung. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat dann aus dieser Chronik dasselbe Lied
 
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