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Hochstift Würzburg [Hrsg.]; Adam Friedrich <Würzburg, Bischof> [Bearb.]

Gleichwie Seine Hochfürstliche Gnaden auf den Clerum Regularem Ihro Bistums Wirtzburg das gnädigste Vertrauen jederzeit gesetzet haben, derselbe werde sich höchst-Dero Dioecesan-Verordnungen schuldigstermassen in allem gleichförmig zu betragen, und gehorsamlich nachzuleben, sonderheitlich bey gnädigst gestattender aushülflicher Seelsorge das widerspenstige mit unrichtigen Vorurtheilen eingenommene Volck in Gemäsheit der Canonisch- und Hierarchischen Subordination zum geziemenden Gehorsam anzumahnen nicht entstehen: Also ist höchstbesagter Seine Hochfürstliche Gnaden aus glaubhaften Anzeigen um so misliebiger wahrzunehmen gewesen, daß ein- und andere aus dessen Mittel in dermahligen Umständen gegen vorhin erlassene Dioecesan-Verfügungen, die gnädigst bewilligte Feyertägen Reduction betreffend, ... selbige in verschiedenen Gelegenheiten, sogar mit offentlichen Discoursen anzutasten keinen Scheu tragen ...: Decretum Wirtzburg den 14. Decembris 1770.

[S.l.], 1770 [VD18 1434016X]

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.30387  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-303878  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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