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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1897 [1. Oktober 1896 - 1. Oktober 1897]

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für das Königliche Münzkabinet in Berlin,
für das Märkische Museum der Stadt Berlin, und
für die Akademie der Künste zu Berlin
beschlossen.
Aus Anlass der Jubelfeier haben Gönner und Freunde der
Akademie einen „Jubiläumsfonds der Königlichen Akademie der
Künste“ mit einem Kapital von 30 000 Mark gestiftet. Die Erträge
des eisern zu erhaltenden Stiftungsvermögens sind für Ehrungen
von Künstlern, zu Repräsentationsausgaben und auch zu Unter-
stützungen, für welche im Etat der Akademie keine Mittel aus-
geworfen sind, nach der Bestimmung des jeweiligen Präsidenten
zu verwenden. Die Erlaubnis zur Annahme dieser Stiftung ist
von Seiner Majestät dem Kaiser erbeten worden.
Der erste Band der Festschrift der Akademie (vergleiche die
vorjährige Chronik) wurde in einer grösseren Anzahl von Exem-
plaren angekauft und als Geschenk durch den Senat verteilt.
Mit Ausnahme der Aufwendungen für die Erinnerungsplakette
und für den zweiten Teil der Festschrift haben sich die Kosten
für die Veranstaltung der Jubelfeier der Akademie und ihrer
Institute unter Verrechnung der Einnahmen für die besonderen
Veranstaltungen, jedoch mit Ausschluss der 1896 er Internationalen
Kunstausstellung, auf 46 173 M. 27 Pf. belaufen, die zu Lasten der
von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, dem Erhabenen
Protektor der Akademie, bewilligten Mittel zahlbar gemacht wurden.
Die Stipendienfonds der Akademie haben eine dankenswerte
Bereicherung erfahren:
der am 28. September 1896 in Berlin verstorbene Rentier
Wilhelm Louis Bier hat letztwillig den mit der Akademie ver-
bundenen akademischen Hochschulen für die bildenden Künste
und für Musik Legate von je 1500 M., zusammen 3000 M., vermacht.
Die Zinsen sollen nach dem Willen des Testators jährlich
am 23. März gleichmässig an vier arme würdige Studierende,
welche die Direktoren der beiden Hochschulen zu bezeichnen
haben, verteilt werden.
Nachdem seitens des Kurators die Ermächtigung zur An-
nahme der Stiftungen am 12. März 1897 erteilt worden ist, werden
diese im März 1898 zum erstenmal in Wirksamkeit treten.

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