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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1897 [1. Oktober 1896 - 1. Oktober 1897]

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nicht unbedeutende Zahl von Gesuchen musste im Hinblick auf die
geringen Mittel unberücksichtigt bleiben.
Die Abrechnung der einzelnen Stiftungsfonds, mit Ausnahme
des Buchhorn’schen Vermächtnisses, erfolgt bestimmungsgemäss mit
Ablauf jedes Etatsjahres, während in nachstehendem die bewilligten
Unterstützungen Ende September berechnet erscheinen. Die schein-
baren Reste sind bei Schluss des Rechnungsjahres wieder verteilt.
1. Der Kunstausstellungsgelder-Fonds. Das Kapital
ist aufgesammelt aus den Ueberschüssen der von der Akademie
veranstalteten Kunstausstellungen. Der Zinsertrag ist im Wesent-
lichen bestimmt zur Unterstützung solcher hülfsbedürftiger Künstler,
die sich an den Grossen akademischen Kunstausstellungen beteiligt
haben, und von Witwen und Waisen derartiger Künstler.
Es wurden bewilligt:
I. auf Grund der Beschlüsse der Unterstützungskommission des Senats:
a) laufende Unterstützungen von jährlich 200 bis
400 Mark an 22 Personen.7 100 M.
b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende Unter-
stützungen von 50—300 M. an 33 Personen . . 4 900 M.
II. auf Bewilligung des Präsidenten:
a) an 1 Person laufende Unterstützung monatlich

10 M.120 M.
b) kleinere, zum Teil sich wiederholende
Unterstützungen (von 15 bis zu 30 M. in
jedem Einzelfalle) an 23 Personen . . . 880 M. 1 000 M.

Im Ganzen 13 000 M.
2. Buchhorn-Fonds. Derselbe ist ein Vermächtnis des
früheren akademischen Lehrers und Vorstehers der Kupferstecher-
schule, Professors Karl Ludwig Bernhard Christian Buchhorn,
an die Akademie der Künste, laut Testament vom 14. Juni 1853,
in Höhe von 30 000 M. Die Zinsen sind für hülfsbedürftige

Künstler bestimmt.
Es wurden gezahlt:
an 1 Person laufend monatlich 15 M 180 M.
an 9 Personen je 75—300 M.1100 M.

Zusammen 1280 M.
 
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