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Mittel als Prämien unter zwei Bewerber, den Architekten
Franz Brantzky, z. Z. in Köln, und den Regierungsbaumeister
Wilhelm Werdelmann, z. Z. in Breslau, zu teilen.
2. Die von Rohrsche Stiftung.
Die Stiftung wurde von dem am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbenen Kammer-
gerichts-Assessor a. D. Philipp von Rohr errichtet. Das für deutsche Maler,
Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium im Betrage von 4500 M. zu
einer einjährigen Studienreise wird verliehen, sobald der Zinsbestand des ur-
sprünglich 45 000 M. betragenden Stiftungsvermögens es zulässt. Das Preisgericht
bilden die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mit-
glieder, Sektion für die bildenden Künste. Die Vertretung der Stiftung und die
Verwaltung des der Akademie der Künste gehörigen Vermögens geschieht durch
ein Kuratorium, das von dem Präsidenten H. Ende, dem Ehrenpräsidenten Carl
Becker und dem kommissarischen Ersten ständigen Sekretär, Professor Dr.
von Oettingen gebildet wird. Vergl. Statut der Stiftung vom 22. Februar 1871.
Auch in diesem Jahre konnte die Ausschreibung eines Stipendiums
wegen Mangels an erforderlichen Mitteln nicht erfolgen.
3. Die Dr. Paul Schultze-Stiftung.
Die Stiftung ist errichtet von dem am 16. Mai 1883 in Berlin verstorbenen Rentier
Carl Christian Ludwig Schultze und seiner am 17. Oktober 1880 zu Schandau
verstorbenen Ehefrau, Jo hanne Wi 1h elmine Auguste, geborenen Sumpleck,
in deren Testamente der Akademie die Hälfte ihres dereinstigen Nachlasses mit der
Verpflichtung zur Errichtung eines Stipendienfonds unter dem Namen „Dr. Paul
Schultze-Stiftung“ bestimmt worden ist. Der Preis der Stiftung beträgt z. Z.
jährlich 3000 M. zum Zwecke einer Studienreise nach Italien und ist für deutsche
Bildhauer bestimmt, die dem Studium der Bildhauerkunst in dem akademischen
Meisteratelier für Bildhauerei oder bei der Königlichen akademischen Hochschule
für die bildenden Künste noch obliegen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt
durch den Senat der Akademie unter Zuziehung der der Genossenschaft der
Ordentlichen Mitglieder angehörenden Bildhauer. Die preisgekrönte Lösung der
Aufgabe geht in das Eigentum der Akademie über. Vergleiche Statut der Stiftung
12. Dezember 1888.
vom— Janua~8Ö9.
Der Wettbewerb um das am 1. Oktober 1897 fällige Stipendium
wurde am 15. Oktober 1896 für den 15. März 1897 ausgeschrieben;
als Aufgabe der einzusendenden Bewerbungsarbeit war das Thema:
„Christliche Märtyrer in einem römischen Cirkus“ gestellt. Innerhalb
der bestimmten Frist hatten sich neun Bewerber, gegen fünf im
Vorjahre, gemeldet, welche sämtlich zur Konkurrenz zugelassen
wurden. Unter ihnen siegte, nach der von den Preisrichtern in
der Sitzung vom 31. März 1897 getroffenen Entscheidung, der
Mittel als Prämien unter zwei Bewerber, den Architekten
Franz Brantzky, z. Z. in Köln, und den Regierungsbaumeister
Wilhelm Werdelmann, z. Z. in Breslau, zu teilen.
2. Die von Rohrsche Stiftung.
Die Stiftung wurde von dem am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbenen Kammer-
gerichts-Assessor a. D. Philipp von Rohr errichtet. Das für deutsche Maler,
Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium im Betrage von 4500 M. zu
einer einjährigen Studienreise wird verliehen, sobald der Zinsbestand des ur-
sprünglich 45 000 M. betragenden Stiftungsvermögens es zulässt. Das Preisgericht
bilden die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mit-
glieder, Sektion für die bildenden Künste. Die Vertretung der Stiftung und die
Verwaltung des der Akademie der Künste gehörigen Vermögens geschieht durch
ein Kuratorium, das von dem Präsidenten H. Ende, dem Ehrenpräsidenten Carl
Becker und dem kommissarischen Ersten ständigen Sekretär, Professor Dr.
von Oettingen gebildet wird. Vergl. Statut der Stiftung vom 22. Februar 1871.
Auch in diesem Jahre konnte die Ausschreibung eines Stipendiums
wegen Mangels an erforderlichen Mitteln nicht erfolgen.
3. Die Dr. Paul Schultze-Stiftung.
Die Stiftung ist errichtet von dem am 16. Mai 1883 in Berlin verstorbenen Rentier
Carl Christian Ludwig Schultze und seiner am 17. Oktober 1880 zu Schandau
verstorbenen Ehefrau, Jo hanne Wi 1h elmine Auguste, geborenen Sumpleck,
in deren Testamente der Akademie die Hälfte ihres dereinstigen Nachlasses mit der
Verpflichtung zur Errichtung eines Stipendienfonds unter dem Namen „Dr. Paul
Schultze-Stiftung“ bestimmt worden ist. Der Preis der Stiftung beträgt z. Z.
jährlich 3000 M. zum Zwecke einer Studienreise nach Italien und ist für deutsche
Bildhauer bestimmt, die dem Studium der Bildhauerkunst in dem akademischen
Meisteratelier für Bildhauerei oder bei der Königlichen akademischen Hochschule
für die bildenden Künste noch obliegen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt
durch den Senat der Akademie unter Zuziehung der der Genossenschaft der
Ordentlichen Mitglieder angehörenden Bildhauer. Die preisgekrönte Lösung der
Aufgabe geht in das Eigentum der Akademie über. Vergleiche Statut der Stiftung
12. Dezember 1888.
vom— Janua~8Ö9.
Der Wettbewerb um das am 1. Oktober 1897 fällige Stipendium
wurde am 15. Oktober 1896 für den 15. März 1897 ausgeschrieben;
als Aufgabe der einzusendenden Bewerbungsarbeit war das Thema:
„Christliche Märtyrer in einem römischen Cirkus“ gestellt. Innerhalb
der bestimmten Frist hatten sich neun Bewerber, gegen fünf im
Vorjahre, gemeldet, welche sämtlich zur Konkurrenz zugelassen
wurden. Unter ihnen siegte, nach der von den Preisrichtern in
der Sitzung vom 31. März 1897 getroffenen Entscheidung, der