65
Bildhauer August Gaul. Derselbe, am 22. Oktober 1869 zu
Gross-Auheim bei Hanau geboren, ist Schüler des akademischen
Meisterateliers für Bildhauer (Professor Reinhold Begas) und lebt
gegenwärtig in Berlin.
4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. Gegenwärtig
fungieren als Kuratoren, die lebenslänglich bestellt sind: der Ehrenpräsident,
Professor Carl Becker und der Senator der Akademie, Geheime Ober-
Regierungsrat Fr. von Moltke. Für den am 9. November 1896 verstorbenen
Vertreter der Familie Beer im Kuratorium, Rentner Ge or g Beer (vergl. Chronik
für 1895/96) ist ein Nachfolger bisher nicht bestellt worden. Aus den Mitteln
dieser Stiftungen gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in Höhe von 2250 M.
zu einer einjährigen Studienreise nach Italien mit achtmonatigem Aufenhalt in
Rom zur Ausschreibung. Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliesslich für
Maler und Bildhauer mosaischer Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler,
Bildhauer, Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des religiösen Bekennt-
nisses bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie gemacht und das
32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Preisrichter: Die Mitglieder des
Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder. Die Statuten der
Stiftungen sind durch die ministeriellen Verfügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom
26. November 1861 genehmigt.
Zum Wettbewerbe um den laut Bekanntmachung vom 15. Ok-
tober 1896 für Bildhauer mosaischen Bekenntnisses zum 13. März 1897
ausgeschriebenen Preis der Ersten Michael Beerschen Stiftung,
bei welchem als Aufgabe: „Verschmachtende finden eine Quelle“
gestellt worden war, hatte sich innerhalb der festgesetzten Frist
niemand gemeldet.
Um den durch Bekanntmachung vom 20. September 1896 für
Musiker ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses ausge-
schriebenen Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung bewarben
sich bis zum 1. April 1897, der festgesetzten Einlieferungsfrist für
die Konkurrenzarbeiten:
„Ein aus mehreren Sätzen bestehender Psalm nach Worten
der heiligen Schrift für Chor, Soli und Orchester“,
drei Bewerber, deren Zulassung zum Wettbewerb formelle Bedenken
nicht entgegenstanden; ihre Arbeiten liessen indessen eine Ver-
leihung des Preises nicht gerechtfertigt erscheinen.
5
Bildhauer August Gaul. Derselbe, am 22. Oktober 1869 zu
Gross-Auheim bei Hanau geboren, ist Schüler des akademischen
Meisterateliers für Bildhauer (Professor Reinhold Begas) und lebt
gegenwärtig in Berlin.
4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. Gegenwärtig
fungieren als Kuratoren, die lebenslänglich bestellt sind: der Ehrenpräsident,
Professor Carl Becker und der Senator der Akademie, Geheime Ober-
Regierungsrat Fr. von Moltke. Für den am 9. November 1896 verstorbenen
Vertreter der Familie Beer im Kuratorium, Rentner Ge or g Beer (vergl. Chronik
für 1895/96) ist ein Nachfolger bisher nicht bestellt worden. Aus den Mitteln
dieser Stiftungen gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in Höhe von 2250 M.
zu einer einjährigen Studienreise nach Italien mit achtmonatigem Aufenhalt in
Rom zur Ausschreibung. Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliesslich für
Maler und Bildhauer mosaischer Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler,
Bildhauer, Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des religiösen Bekennt-
nisses bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie gemacht und das
32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Preisrichter: Die Mitglieder des
Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder. Die Statuten der
Stiftungen sind durch die ministeriellen Verfügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom
26. November 1861 genehmigt.
Zum Wettbewerbe um den laut Bekanntmachung vom 15. Ok-
tober 1896 für Bildhauer mosaischen Bekenntnisses zum 13. März 1897
ausgeschriebenen Preis der Ersten Michael Beerschen Stiftung,
bei welchem als Aufgabe: „Verschmachtende finden eine Quelle“
gestellt worden war, hatte sich innerhalb der festgesetzten Frist
niemand gemeldet.
Um den durch Bekanntmachung vom 20. September 1896 für
Musiker ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses ausge-
schriebenen Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung bewarben
sich bis zum 1. April 1897, der festgesetzten Einlieferungsfrist für
die Konkurrenzarbeiten:
„Ein aus mehreren Sätzen bestehender Psalm nach Worten
der heiligen Schrift für Chor, Soli und Orchester“,
drei Bewerber, deren Zulassung zum Wettbewerb formelle Bedenken
nicht entgegenstanden; ihre Arbeiten liessen indessen eine Ver-
leihung des Preises nicht gerechtfertigt erscheinen.
5