Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1900 [1. Oktober 1899 - 1. Oktober 1900]

Zitierlink: 
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/adk_chr_1900_79/0079
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
75

ganzes beträchtliches Vermögen zu Stipendienzwecken der Königlichen Akademie
der Künste und der Königlichen Technischen Hochschule seinerVaterstadt hinter-
lassen und zwar derart, dass die Akademie 1/3, die Technische Hochschule 2/8 des
Gesamtvermögens erhält. Das Stiftungsvermögen wird zur Zeit noch von beiden
Stiftungen in idealer Gemeinschaft besessen. Die lebenslängliche Nutzniessung
desselben verbleibt der Witwe des Testators, Frau Louise Wentzel, geb. Bock,
in Baden-Baden. Das gesamte haare Vermögen der Stiftung ist mit Ausnahme
nicht bedeutender, erst im Jahre 1901 realisierbarer und unter Verwaltung des
deutschen Konsuls in Adelaide befindlicher Bestände, bei der Königlichen General-
staatskasse niedergelegt.
Der Zweck der Stiftung ist, Studierenden der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin Studienstipendien und solchen, welche ihre Studien beendet haben,
Reisestipendien zu gewähren. Die Studienstipendien sollen auf höchstens vier, die
Reisestipendien in der Regel auf ein Jahr verliehen werden. Das Stipendium ist
nur als eine Beihülfe zum Studium anzusehen, ist daher nicht an durchaus
Bedürftige als eine Art Armenunterstützung zu vergeben. — Das Statut der
Stiftung ist am 22. Oktober 1892 festgesetzt worden. Durch Allerhöchsten Erlass
vom 5. Dezember 1892 erhielt die Stiftung auf Grund ihres Statuts die Rechte
juristischer Personen und die Akademie der Künste die Genehmigung zur Annahme.
Die Verwaltung der Stiftung untersteht einem Kuratorium von fünf Mit-
gliedern, dessen Vorsitz der jedesmalige Präsident der Akademie führt. Die
Amtsdauer der übrigen vier Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Das Kuratorium, vom vorgeordneten Minister bis März 1903
berufen, setzte sich folgendermassen zusammen: H. Ende, Präsident
der Akademie, Vorsitzender, Professor K. Becker, Ehrenpräsident
der Akademie, Professor Dr. W. von Oettingen, Erster Ständiger
Sekretär der Akademie, Professor A. von Werner, Direktor
der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste,
H. Wever, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Unterstaats-
sekretär im vorgeordneten Ministerium.
3. das Professor Julius Helfftsche Vermächtnis.
Der am 28. März 1894 zu Berlin verstorbene Landschaftsmaler Professor
Julius Eduard Wilhelm Helfft hat durch testamentarische Bestimmungen
vom 26. Juni 1875 der Akademie der Künste ein Vermächtnis im Werte von rund
100 000 M. und eine grosse Anzahl von Studien in Oel, Aquarell und Zeichnungen
bestimmt.
Die Zinsen des Vermögens sind nach den Bestimmungen des Stifters all-
jährlich zu einem Reisestipendium für einen deutschen Landschaftsmaler zu ver-
wenden, das nach öffentlichem Wettbewerb durch die Königliche Akademie der
Künste als der „Julius Helfftsche Preis“ zur Verleihung kommen soll. Die lebens-
längliche Nutzniessung des Vermächtnisses verbleibt der Schwester des Erblassers,
Frau Elise Rosalie Brauer, geborenen Helfft, in Berlin.
Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchsten Erlass vom 15. August 1894
genehmigt worden.
Ein Statut der Stiftung ist zur Zeit noch nicht vorhanden.
 
Annotationen