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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1903 [1. Oktober 1902 - 1. Oktober 1903]

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72

Übertrag .
b) von einer laufenden in vierteljährlichen
Raten zahlbaren Unterstützung in Höhe von
400 Mk.
100
120 ,,
c)
400 Mk. pro Oktober/Dezember ....
eine desgl. vom 1. April bis Ende September
in Höhe von.
d)
einmalige Unterstützungen von 100 bis
200 Mk. an 4 Personen.
645
Im ganzen:
1265
Mk.

3. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1862 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der
Akademie der Künste Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl hat der
Akademie der Künste durch Testament vom 21. März 1861 ein Legat von
18 000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, dafs die Zinsen desselben nach
dem Ableben gewisser beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Ver-
wandten desselben zur Unterstützung hilfsbedürftiger Künstler oder deren
Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Mittels Allerhöchster Ordre vom 25. Oktober 1862 ist der Akademie der
Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme des Legates erteilt
worden.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital
von 18000 Mk. ist gegenwärtig in pommerschen 3P2 prozentigen neuland-
schaftlichen Pfandbriefen angelegt.
In den Verhältnissen dieser Stiftung ist gegen die Vor-
jahre eine Änderung nicht eingetreten
4. Das Legat der Frau Philippine Emilie Bertha
Toepffer vom Jahre 1889.
Von der am 14. August 1888 zu Berlin verstorbenen Witwe Philippine
Emilie Bertha Toepffer, geborenen Meyerhoff, ist der Akademie der
Künste mittels Testamentes vom 27./28. September 1885 ein Legat von
9000 Mk. zur Verwendung für hilfsbedürftige Künstler, namentlich Maler,
vermacht worden, zu dessen Annahme durch den Allerhöchsten Erlafs vom
18. April 1889 der Akademie die landesherrliche Genehmigung erteilt
worden ist.
Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus 9000 Mk. 3 prozentiger
konsolidierter Staatsanleihe.
An Maler wurden bewilligt:
a) eine laufende, in Monatsraten zahlbare
Unterstützung in Höhe von 300,00 Mk.
b) eine einmalige Unterstützung in Höhe von 27,75 ,,
Im ganzen: 327,75 Mk.
 
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