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Das Vermögen der Stiftung ist in Anteilscheinen der 3 J/g prozentigen
Charlottenburger Stadtanleihe zum Nennwerte von 30 000 Mk. angelegt
worden.
An Stiftungen, deren Inkrafttreten noch abzuwarten bleibt,
und deren Vermögen noch von den bezüglichen Nutzniefsern
verwaltet wird, sind bei der Akademie folgende vorhanden:
1. Das Prediger Johann Gottfried Niedlichsche Legat.
Der am 14. November 1872 zu Schillersdorf bei Stettin verstorbene
emeritierte Prediger Johann Gottfried Niedlich hat der Akademie der
Künste durch letztwillige Verordnung vom 21. August 1871 ein Kapital von
30 000 Mk. zur Begründung eines Reisestipendiums ausgesetzt, welches auf
je vier aufeinander folgende Jahre, zuerst einem Maler, dann einem Archi-
tekten und schliefslich einem Bildhauer, und zwar immer in der angegebenen
Reihenfolge zu verleihen ist. Die Verleihung des Stipendiums hat auf Grund
eines Wettbewerbes zu erfolgen, zu welchem von der Akademie eine Preis-
aufgabe zu stellen ist.
Der lebenslängliche Niefsbrauch des der Akademie legierten Vermögens
gebührt der Universalerbin des Stifters, Fräulein Caroline Louise Wilhel-
mine Minna Schröder, jetzigen verwitweten Oberstabsarzt Dr. med.
Schultze in Berlin.
Durch Allerhöchsten Erlafs vom 3. Juni 1874 ist der Akademie die
landesherrliche Genehmigung zur Annahme der dankenswerten Zuwendung
erteilt worden.
2. Das Professor Julius Helfftsche Vermächtnis.
Der am 28. März 1894 zu Berlin verstorbene Landschaftsmaler Professor
Julius Eduard Wilhelm Helfft hat durch testamentarische Bestimmungen
vom 26. Juni 1875 der Akademie der Künste ein Vermächtnis im Werte von
rund 100000 Mk. und eine grofse Anzahl von Studien in Öl, Aquarell und
Zeichnungen bestimmt.
Die Zinsen des Vermögens sind alljährlich nach den Bestimmungen des
Erblassers zu einem Reisestipendium für einen deutschen Landschaftsmaler zu
verwenden, das nach öffentlichem Wettbewerb durch die Königliche Akademie
der Künste als der »Julius Helfftsche Preis« zur Verleihung kommen soll.
Die lebenslängliche Nutzniefsung des Vermächtnisses verbleibt der Schwester
des Erblassers, Frau Elise Rosalie Brauer, geborenen Helfft, in Berlin.
Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchsten Erlafs vom 15. August
1894 genehmigt worden.
Statuten der vorgenannten Stiftungen sind zur Zeit noch
nicht vorhanden.
Der etatsmäfsigen Verwaltung der Akademie unterstehen
an Fonds, deren Einnahmen zugunsten von Studierenden der
akademischen Unterrichtsanstalten zu verwenden sind, die der
.folgenden Stiftungen:
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Das Vermögen der Stiftung ist in Anteilscheinen der 3 J/g prozentigen
Charlottenburger Stadtanleihe zum Nennwerte von 30 000 Mk. angelegt
worden.
An Stiftungen, deren Inkrafttreten noch abzuwarten bleibt,
und deren Vermögen noch von den bezüglichen Nutzniefsern
verwaltet wird, sind bei der Akademie folgende vorhanden:
1. Das Prediger Johann Gottfried Niedlichsche Legat.
Der am 14. November 1872 zu Schillersdorf bei Stettin verstorbene
emeritierte Prediger Johann Gottfried Niedlich hat der Akademie der
Künste durch letztwillige Verordnung vom 21. August 1871 ein Kapital von
30 000 Mk. zur Begründung eines Reisestipendiums ausgesetzt, welches auf
je vier aufeinander folgende Jahre, zuerst einem Maler, dann einem Archi-
tekten und schliefslich einem Bildhauer, und zwar immer in der angegebenen
Reihenfolge zu verleihen ist. Die Verleihung des Stipendiums hat auf Grund
eines Wettbewerbes zu erfolgen, zu welchem von der Akademie eine Preis-
aufgabe zu stellen ist.
Der lebenslängliche Niefsbrauch des der Akademie legierten Vermögens
gebührt der Universalerbin des Stifters, Fräulein Caroline Louise Wilhel-
mine Minna Schröder, jetzigen verwitweten Oberstabsarzt Dr. med.
Schultze in Berlin.
Durch Allerhöchsten Erlafs vom 3. Juni 1874 ist der Akademie die
landesherrliche Genehmigung zur Annahme der dankenswerten Zuwendung
erteilt worden.
2. Das Professor Julius Helfftsche Vermächtnis.
Der am 28. März 1894 zu Berlin verstorbene Landschaftsmaler Professor
Julius Eduard Wilhelm Helfft hat durch testamentarische Bestimmungen
vom 26. Juni 1875 der Akademie der Künste ein Vermächtnis im Werte von
rund 100000 Mk. und eine grofse Anzahl von Studien in Öl, Aquarell und
Zeichnungen bestimmt.
Die Zinsen des Vermögens sind alljährlich nach den Bestimmungen des
Erblassers zu einem Reisestipendium für einen deutschen Landschaftsmaler zu
verwenden, das nach öffentlichem Wettbewerb durch die Königliche Akademie
der Künste als der »Julius Helfftsche Preis« zur Verleihung kommen soll.
Die lebenslängliche Nutzniefsung des Vermächtnisses verbleibt der Schwester
des Erblassers, Frau Elise Rosalie Brauer, geborenen Helfft, in Berlin.
Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchsten Erlafs vom 15. August
1894 genehmigt worden.
Statuten der vorgenannten Stiftungen sind zur Zeit noch
nicht vorhanden.
Der etatsmäfsigen Verwaltung der Akademie unterstehen
an Fonds, deren Einnahmen zugunsten von Studierenden der
akademischen Unterrichtsanstalten zu verwenden sind, die der
.folgenden Stiftungen:
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