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i. Die Dr. Hermann Günther-Stiftung
für Studierende der akademischen Hochschule für die
bildenden Künste,
und
2. die Rentier Louis Biersche Stiftung
für Studierende der akademischen Hochschule für die
bildenden Künste und der für Musik.
Der Mitwirkung der Akademie und ihrer Organe bei der
Ausschreibung und der Verleihung der statutenmäfsigen
Stipendien und Preise unterstehen die nachbezeichneten
selbständigen Privatstiftungen.
i. Die Michael Beerschen Stiftungen.
Sie wurden errichtet von dem zu München am 22. März 1833 ver-
storbenen dramatischen Schriftsteller Michael Beer aus Berlin, um un-
bemittelten Künstlern die Ausbildung in ihrer Kunst in Italien durch Ge-
währung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Aus den Mitteln dieser Stiftungen gelangen mit Genehmigung des
Kuratoriums durch die Akademie alljährlich zwei Preise zur Ausschreibung
in Höhe von je 2250 Mk. zu einjähriger Studienreise nach Italien mit der
Verpflichtung für den Stipendiaten, sich acht Monate in Rom aufzuhalten.
Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliefslich für Maler und Bildhauer
jüdischer Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler, Bildhauer,
Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses
bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie gemacht und das
32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Die Vertretung der Stiftung liegt einem Kuratorium ob, das aus einem
Mitgliede der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters
oder aus vom vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern zu be-
stehen hat. Die Statuten der Stiftungen sind durch die ministeriellen Ver-
fügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom 26. November 1861 genehmigt.
Preisrichter: Die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der
Ordentlichen Mitglieder der Akademie der Künste.
2. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene Generalmusikdirektor und Hof-
kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 er-
richteten und am 13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von
30000 Mk. ausgesetzt, welches, von seinem Vermögen abgesondert, auf den
Namen »Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler« festgestellt und von dessen
Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst werden soll. Nach den testamenta-
rischen Bestimmungen wird mit Zustimmung des Stiftungskuratoriums von dem
i. Die Dr. Hermann Günther-Stiftung
für Studierende der akademischen Hochschule für die
bildenden Künste,
und
2. die Rentier Louis Biersche Stiftung
für Studierende der akademischen Hochschule für die
bildenden Künste und der für Musik.
Der Mitwirkung der Akademie und ihrer Organe bei der
Ausschreibung und der Verleihung der statutenmäfsigen
Stipendien und Preise unterstehen die nachbezeichneten
selbständigen Privatstiftungen.
i. Die Michael Beerschen Stiftungen.
Sie wurden errichtet von dem zu München am 22. März 1833 ver-
storbenen dramatischen Schriftsteller Michael Beer aus Berlin, um un-
bemittelten Künstlern die Ausbildung in ihrer Kunst in Italien durch Ge-
währung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Aus den Mitteln dieser Stiftungen gelangen mit Genehmigung des
Kuratoriums durch die Akademie alljährlich zwei Preise zur Ausschreibung
in Höhe von je 2250 Mk. zu einjähriger Studienreise nach Italien mit der
Verpflichtung für den Stipendiaten, sich acht Monate in Rom aufzuhalten.
Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliefslich für Maler und Bildhauer
jüdischer Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler, Bildhauer,
Musiker und Kupferstecher ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses
bestimmt, die ihre Studien auf einer deutschen Akademie gemacht und das
32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Die Vertretung der Stiftung liegt einem Kuratorium ob, das aus einem
Mitgliede der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters
oder aus vom vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern zu be-
stehen hat. Die Statuten der Stiftungen sind durch die ministeriellen Ver-
fügungen vom 16. Juli 1835 bezw. vom 26. November 1861 genehmigt.
Preisrichter: Die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der
Ordentlichen Mitglieder der Akademie der Künste.
2. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene Generalmusikdirektor und Hof-
kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 er-
richteten und am 13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von
30000 Mk. ausgesetzt, welches, von seinem Vermögen abgesondert, auf den
Namen »Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler« festgestellt und von dessen
Erben mit fünf Prozent jährlich verzinst werden soll. Nach den testamenta-
rischen Bestimmungen wird mit Zustimmung des Stiftungskuratoriums von dem