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Senate der Akademie der Künste, Sektion für Musik, alle zwei Jahre eine
Konkurrenz ausgeschrieben und dem Sieger in derselben durch das Kuratorium
der Stiftung die Summe von 3000 Mk. zu einer zwölf- bis achtzehnmonatigen
Studienreise durch Deutschland, Frankreich, Italien usw. verliehen. Die durch
Nichtverleihung eines Stipendiums frei gewordenen Mittel können auch dem
Sieger in dem unmittelbar vorhergegangenen Wettbewerbe von neuem als
Stipendium durch das Kuratorium der Stiftung verliehen werden. Bei er-
gebnislosem Verlauf eines Wettbewerbes werden für die folgenden Jahre die
Stipendien auf 4500 Mk. erhöht. Die Vertretung der Stiftung liegt einem
Kuratorium ob, das aus dem Vorsitzenden der Musiksektion des Senates der
Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgesetzten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern gebildet wird.
Preisrichter: die Ordentlichen Mitglieder der Akademie, Sektion für
Musik, die Kapellmeister der Königlichen Oper und der Direktor des Stern-
sehen Konservatoriums.
3. Die Emil Wentzelsche Stiftung für Studierende
der Königlich Preussischen Akademie der Künste
zu Berlin.
Der Rentner Emil Wentzel, geboren in Berlin, gestorben am
23. Februar 1892 zu Baden-Baden, hat durch testamentarische Bestimmungen
sein ganzes beträchtliches Vermögen zu Stipendienzwecken der Königlichen
Akademie der Künste und der Königlichen Technischen Hochschule seiner
Vaterstadt hinterlassen, und zwar derart, dafs die Akademie i/g, die Technische
Hochschule 2/g des Gesamtvermögens erhält. Das Stiftungsvermögen wird zur
Zeit noch von beiden Stiftungen in idealer Gemeinschaft besessen. Die lebens-
längliche Nutzniefsung desselben verbleibt der Witwe des Testators, Frau
Louisa Wentzel, geb. Bock, in Baden-Baden.
Der Zweck der Stiftung ist, Studierenden der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin Studienstipendien und solchen, welche ihre Studien beendet
haben, Reisestipendien zu gewähren. Die Studienstipendien sollen auf höchstens
vier, die Reisestipendien in der Regel auf ein Jahr verliehen werden. Das
Stipendium ist nur als eine Beihilfe zum Studium anzusehen, ist daher nicht
an durchaus Bedürftige als eine Art Armenunterstützung zu vergeben. — Das
Statut der Stiftung ist am 22. Oktober 1892 festgesetzt worden. Durch Aller-
höchsten Er’afs vom 5. Dezember 1892 erhielt die Stiftung auf Grund ihres
Statuts die Rechte juristischer Personen und die Akademie der Künste die
Genehmigung zur Annahme.
Die Verwaltung der Stiftung untersteht einem Kuratorium von fünf
Mitgliedern des Senates der Akademie, dessen Vorsitz der jedesmalige Prä-
sident der Akademie führt. Die Amtsdauer der übrigen vier Mitglieder beträgt
fünf Jahre.
Die Witwe des Stifters, Frau Louisa Wentzel in Baden-Baden, hat
als Nutzniefserin der Stiftung in hochherziger Weise einen Teil der Zins-
einnahmen in Höhe von jährlich 5000 Mk. vom Jahre 1903 ab dem Kuratorium
der Stiftung zur Verwendung im Sinne der Stiftungsstatuten widerruflich mit
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Senate der Akademie der Künste, Sektion für Musik, alle zwei Jahre eine
Konkurrenz ausgeschrieben und dem Sieger in derselben durch das Kuratorium
der Stiftung die Summe von 3000 Mk. zu einer zwölf- bis achtzehnmonatigen
Studienreise durch Deutschland, Frankreich, Italien usw. verliehen. Die durch
Nichtverleihung eines Stipendiums frei gewordenen Mittel können auch dem
Sieger in dem unmittelbar vorhergegangenen Wettbewerbe von neuem als
Stipendium durch das Kuratorium der Stiftung verliehen werden. Bei er-
gebnislosem Verlauf eines Wettbewerbes werden für die folgenden Jahre die
Stipendien auf 4500 Mk. erhöht. Die Vertretung der Stiftung liegt einem
Kuratorium ob, das aus dem Vorsitzenden der Musiksektion des Senates der
Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgesetzten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern gebildet wird.
Preisrichter: die Ordentlichen Mitglieder der Akademie, Sektion für
Musik, die Kapellmeister der Königlichen Oper und der Direktor des Stern-
sehen Konservatoriums.
3. Die Emil Wentzelsche Stiftung für Studierende
der Königlich Preussischen Akademie der Künste
zu Berlin.
Der Rentner Emil Wentzel, geboren in Berlin, gestorben am
23. Februar 1892 zu Baden-Baden, hat durch testamentarische Bestimmungen
sein ganzes beträchtliches Vermögen zu Stipendienzwecken der Königlichen
Akademie der Künste und der Königlichen Technischen Hochschule seiner
Vaterstadt hinterlassen, und zwar derart, dafs die Akademie i/g, die Technische
Hochschule 2/g des Gesamtvermögens erhält. Das Stiftungsvermögen wird zur
Zeit noch von beiden Stiftungen in idealer Gemeinschaft besessen. Die lebens-
längliche Nutzniefsung desselben verbleibt der Witwe des Testators, Frau
Louisa Wentzel, geb. Bock, in Baden-Baden.
Der Zweck der Stiftung ist, Studierenden der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin Studienstipendien und solchen, welche ihre Studien beendet
haben, Reisestipendien zu gewähren. Die Studienstipendien sollen auf höchstens
vier, die Reisestipendien in der Regel auf ein Jahr verliehen werden. Das
Stipendium ist nur als eine Beihilfe zum Studium anzusehen, ist daher nicht
an durchaus Bedürftige als eine Art Armenunterstützung zu vergeben. — Das
Statut der Stiftung ist am 22. Oktober 1892 festgesetzt worden. Durch Aller-
höchsten Er’afs vom 5. Dezember 1892 erhielt die Stiftung auf Grund ihres
Statuts die Rechte juristischer Personen und die Akademie der Künste die
Genehmigung zur Annahme.
Die Verwaltung der Stiftung untersteht einem Kuratorium von fünf
Mitgliedern des Senates der Akademie, dessen Vorsitz der jedesmalige Prä-
sident der Akademie führt. Die Amtsdauer der übrigen vier Mitglieder beträgt
fünf Jahre.
Die Witwe des Stifters, Frau Louisa Wentzel in Baden-Baden, hat
als Nutzniefserin der Stiftung in hochherziger Weise einen Teil der Zins-
einnahmen in Höhe von jährlich 5000 Mk. vom Jahre 1903 ab dem Kuratorium
der Stiftung zur Verwendung im Sinne der Stiftungsstatuten widerruflich mit
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