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2. Die akademischen Meisterateliers.
Es sind an Meisterateliers vorhanden:
drei für Malerei,
eins für Bildhauerei,
zwei für Architektur,
eins für Kupferstich.
Sie haben die Bestimmung, den in sie aufgenommenen
Schülern Gelegenheit zur Ausbildung in selbständiger künst-
lerischer Tätigkeit unter unmittelbarer Aufsicht und Leitung
eines Meisters zu geben.
Jedes Atelier steht unter selbständiger Leitung eines aus-
übenden Künstlers, der vom vorgesetzten Minister angestellt
wird und diesem allein verantwortlich ist.
Er ist als Vorsteher des Ateliers Mitglied des Senates
der Akademie, sofern er definitiv angestellt ist. Auftrags-
weise bestellte Vorsteher können nur durch besondern Be-
schlufs des Ministers in den Senat berufen werden.
B. Für die Musik:
i. Die akademische Hochschule für Musik.
Sie bezweckt einesteils die allseitige höhere Ausbildung
für sämtliche Gebiete der Musik, andernteils die Veranstaltung
musikalischer Aufführungen unter Verwertung der von ihr
ausgebildeten Kräfte.
Sie zerfällt in vier Abteilungen, nämlich für Komposition,
für Gesang, für Orchester-Instrumente, für Klavier und Orgel.*)
Die akademische Hochschule für Musik steht unter einem
Direktorium, das sich zur Zeit aus den Vorstehern der vier
Abteilungen zusammensetzt. Der Vorsitz wechselt jährlich
vom i. Oktober ab unter den Abteilungs-Vorstehern. Die
Stellvertretung regelt der Minister.
Die Vorsteher der vier Abteilungen der akademischen
Hochschule für Musik sowie der Dirigent der Aufführungen
an ihr sind für die Dauer ihres Amtes Mitglieder des Senates
der Akademie.
*) Bezüglich der Einzelheiten des Lehrplans und der Verteilung der
Lehrfächer unter die Professoren und Lehrer wird auf die Jahresberichte der
Hochschule Bezug genommen.
2. Die akademischen Meisterateliers.
Es sind an Meisterateliers vorhanden:
drei für Malerei,
eins für Bildhauerei,
zwei für Architektur,
eins für Kupferstich.
Sie haben die Bestimmung, den in sie aufgenommenen
Schülern Gelegenheit zur Ausbildung in selbständiger künst-
lerischer Tätigkeit unter unmittelbarer Aufsicht und Leitung
eines Meisters zu geben.
Jedes Atelier steht unter selbständiger Leitung eines aus-
übenden Künstlers, der vom vorgesetzten Minister angestellt
wird und diesem allein verantwortlich ist.
Er ist als Vorsteher des Ateliers Mitglied des Senates
der Akademie, sofern er definitiv angestellt ist. Auftrags-
weise bestellte Vorsteher können nur durch besondern Be-
schlufs des Ministers in den Senat berufen werden.
B. Für die Musik:
i. Die akademische Hochschule für Musik.
Sie bezweckt einesteils die allseitige höhere Ausbildung
für sämtliche Gebiete der Musik, andernteils die Veranstaltung
musikalischer Aufführungen unter Verwertung der von ihr
ausgebildeten Kräfte.
Sie zerfällt in vier Abteilungen, nämlich für Komposition,
für Gesang, für Orchester-Instrumente, für Klavier und Orgel.*)
Die akademische Hochschule für Musik steht unter einem
Direktorium, das sich zur Zeit aus den Vorstehern der vier
Abteilungen zusammensetzt. Der Vorsitz wechselt jährlich
vom i. Oktober ab unter den Abteilungs-Vorstehern. Die
Stellvertretung regelt der Minister.
Die Vorsteher der vier Abteilungen der akademischen
Hochschule für Musik sowie der Dirigent der Aufführungen
an ihr sind für die Dauer ihres Amtes Mitglieder des Senates
der Akademie.
*) Bezüglich der Einzelheiten des Lehrplans und der Verteilung der
Lehrfächer unter die Professoren und Lehrer wird auf die Jahresberichte der
Hochschule Bezug genommen.