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Der akademischen Hochschule für Musik angegliedert ist
die seit 1888 begonnene »Musikinstrumenten-Sammlung«,
zum Lehrmittel sowohl für praktische wie wissenschaftliche
Zwecke bestimmt, die einem kommissarischen Verwalter
unterstellt ist.
2. Die akademischen Meisterschulen für musikalische
Komposition.
Sie haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern
Gelegenheit zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter
unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben.
Jede Meisterschule steht unter selbständiger Leitung eines
Komponisten, der vom Minister angestellt wird, nur diesem
verantwortlich ist und bei definitiver Anstellung dem Senate
der Akademie als Mitglied angehört. Mit der Leitung kom-
missarisch beauftragte Vorsteher können nur durch besondern
Beschlufs des Ministers in den Senat berufen werden.
3. Das akademische Institut für Kirchenmusik.
Dieses hat den Zweck, Organisten, Kantoren, Chordiri-
genten wie auch Musiklehrer für höhere Lehranstalten, ins-
besondere für Schullehrer-Seminare, auszubilden.
An der Spitze des Instituts steht ein Direktor, der vom
Minister ernannt wird und für die Dauer seines Amtes dem
Senate der Akademie als Mitglied angehört.
Lehrgegenstände sind: Orgel-, Klavier- und Violinspiel,
Harmonielehre, Kontrapunkt und Formenlehre, Partiturspiel,
Gesang, Liturgik, Direktionsübung und Musikgeschichte, Orgel-
struktur sowie gregorianischer Gesang.
Der akademischen Hochschule für Musik angegliedert ist
die seit 1888 begonnene »Musikinstrumenten-Sammlung«,
zum Lehrmittel sowohl für praktische wie wissenschaftliche
Zwecke bestimmt, die einem kommissarischen Verwalter
unterstellt ist.
2. Die akademischen Meisterschulen für musikalische
Komposition.
Sie haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern
Gelegenheit zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter
unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben.
Jede Meisterschule steht unter selbständiger Leitung eines
Komponisten, der vom Minister angestellt wird, nur diesem
verantwortlich ist und bei definitiver Anstellung dem Senate
der Akademie als Mitglied angehört. Mit der Leitung kom-
missarisch beauftragte Vorsteher können nur durch besondern
Beschlufs des Ministers in den Senat berufen werden.
3. Das akademische Institut für Kirchenmusik.
Dieses hat den Zweck, Organisten, Kantoren, Chordiri-
genten wie auch Musiklehrer für höhere Lehranstalten, ins-
besondere für Schullehrer-Seminare, auszubilden.
An der Spitze des Instituts steht ein Direktor, der vom
Minister ernannt wird und für die Dauer seines Amtes dem
Senate der Akademie als Mitglied angehört.
Lehrgegenstände sind: Orgel-, Klavier- und Violinspiel,
Harmonielehre, Kontrapunkt und Formenlehre, Partiturspiel,
Gesang, Liturgik, Direktionsübung und Musikgeschichte, Orgel-
struktur sowie gregorianischer Gesang.