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Zahl nicht mehr 60 bezw. 15 beträgt, durch Wahlen
nach Mafsgabe der No. 4. Ein Zwang, die Mit-
gliederzahl unter allen Umständen auf 60 bezw. 15
zu erhalten, Hegt nicht vor. Für die Wahl aus-
wärtiger Ordentlicher Mitglieder gelten die Be-
stimmungen der No. 4. Auswärtige Mitglieder,
welche nach Berlin übersiedeln, treten in die
erste Stelle ein, welche unter den in Berlin und
Vororten wohnhaften Mitgliedern der Akademie
frei wird.
4. In jeder Sektion findet jährlich im Monat Januar
eine Versammlung zur Wahl neuer in Berlin und
Vororten wohnhafter Ordentlicher Mitglieder
statt, sobald dieselben nicht mehr vollzählig (60
bezw. 15) sind. In demselben Monat findet auch
die Wahl auswärtiger Ordentlicher Mitglieder
statt. Zu der Wahlversammlung sind die in
Berlin und Vororten wohnhaften Mitglieder der
betreffenden Sektion mindestens drei Wochen
vorher unter Angabe des Zweckes einzuladen.
Etwaige Vorschläge für die Wahl bestimmter
Personen sind bis vierzehn Tage vor der Wahl-
versammlung dem Vorsitzenden schriftlich ein-
zureichen, welcher diese Vorschläge in einer
spätestens acht Tage vor der eigentlichen Wahl-
versammlung zu berufenden Vorversammlung
zur Kenntnis der erschienenen Mitglieder bringt.
In der Vorversammlung findet nach vorauf-
gegangener Besprechung über die einzelnen
Kandidaten geheime Abstimmung statt. Nur
diejenigen Kandidaten, welche bei dieser Ab-
stimmung in der Sektion für die bildenden
Künste eine Unterstützung von zehn, in der
Sektion für Musik eine solche von drei Stimmen
erhalten haben, kommen zur Wahl in der eigent-
lichen Wahlversammlung. Eine Liste dieser
Kandidaten ist in der Wahlversammlung jedem
Stimmenden einzuhändigen. Aus der Zahl der
durch die Vorversammlung mit mindestens 10
bezw. 3 Stimmen für die engere Wahl vorge-
Zahl nicht mehr 60 bezw. 15 beträgt, durch Wahlen
nach Mafsgabe der No. 4. Ein Zwang, die Mit-
gliederzahl unter allen Umständen auf 60 bezw. 15
zu erhalten, Hegt nicht vor. Für die Wahl aus-
wärtiger Ordentlicher Mitglieder gelten die Be-
stimmungen der No. 4. Auswärtige Mitglieder,
welche nach Berlin übersiedeln, treten in die
erste Stelle ein, welche unter den in Berlin und
Vororten wohnhaften Mitgliedern der Akademie
frei wird.
4. In jeder Sektion findet jährlich im Monat Januar
eine Versammlung zur Wahl neuer in Berlin und
Vororten wohnhafter Ordentlicher Mitglieder
statt, sobald dieselben nicht mehr vollzählig (60
bezw. 15) sind. In demselben Monat findet auch
die Wahl auswärtiger Ordentlicher Mitglieder
statt. Zu der Wahlversammlung sind die in
Berlin und Vororten wohnhaften Mitglieder der
betreffenden Sektion mindestens drei Wochen
vorher unter Angabe des Zweckes einzuladen.
Etwaige Vorschläge für die Wahl bestimmter
Personen sind bis vierzehn Tage vor der Wahl-
versammlung dem Vorsitzenden schriftlich ein-
zureichen, welcher diese Vorschläge in einer
spätestens acht Tage vor der eigentlichen Wahl-
versammlung zu berufenden Vorversammlung
zur Kenntnis der erschienenen Mitglieder bringt.
In der Vorversammlung findet nach vorauf-
gegangener Besprechung über die einzelnen
Kandidaten geheime Abstimmung statt. Nur
diejenigen Kandidaten, welche bei dieser Ab-
stimmung in der Sektion für die bildenden
Künste eine Unterstützung von zehn, in der
Sektion für Musik eine solche von drei Stimmen
erhalten haben, kommen zur Wahl in der eigent-
lichen Wahlversammlung. Eine Liste dieser
Kandidaten ist in der Wahlversammlung jedem
Stimmenden einzuhändigen. Aus der Zahl der
durch die Vorversammlung mit mindestens 10
bezw. 3 Stimmen für die engere Wahl vorge-