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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1906 [1. Oktober 1905 - 1. Oktober 1906]

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glieder sind verpflichtet, über die Vorschläge zu
den Wahlen, sowie über diese selbst, solange
und insoweit sie nicht zur amtlichen Veröffent-
lichung gelangen, gegen Nichtmitglieder Still-
schweigen zu beobachten.
5. Personen, welche, ohne Künstler zu sein, sich
um die Akademie oder die Kunst im allgemeinen
Verdienste erworben haben, sowie hervorragende
Künstlerinnen können zu Ehrenmitgliedern der
Königlichen Akademie der Künste gewählt
werden. Dieselben nehmen an den Rechten und
Pflichten der Ordentlichen Mitglieder nicht teil.
Ihre Zahl ist unbeschränkt. Anträge auf Wahl
von Ehrenmitgliedern müssen von mindestens
15 Mitgliedern gemeinschaftlich an den Präsi-
denten der Akademie gerichtet werden. Die
Wahl kann zu jeder Zeit in einer von dem Präsi-
denten zu berufenden gemeinschaftlichen Sitzung
beider Sektionen stattfinden. Als gewählt gilt
derjenige, welcher mindestens so viel Stimmen
erhalten hat, als die Zahl der Hälfte der in
Berlin und Vororten wohnhaften Ordentlichen
Mitglieder beider Sektionen beträgt.
6. Die übrigen Bestimmungen des Abschnitts IV
des Statuts bleiben unverändert.
Ich beauftrage Sie, hiernach das Erforderliche
zu veranlassen.
Berlin, den 3. Januar 1906.
Wilhelm R.
Studt.«
An den Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten.
Vorstehende Allerhöchste Ordre ging der Akademie der
Künste in beglaubigter Form mit Erlafs des Ministers vom
6. Januar zu. Den Akademikern wurde sie durch Mitteilung
zur Kenntnis gebracht.
 
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