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II. Bezüglich des akademischen Instituts für Kirchenmusik.
»Auf Ihren Bericht vom 19. Juni d. Js. will Ich
genehmigen, dafs der § 116, Absatz 1, des durch
Allerhöchste Ordre vom 19. Juni 1882 bestätigten
Statutes der Akademie der Künste folgende Fassung
erhält:
„Die Normalzahl der Schüler beträgt dreifsig.“
Kiel, den 28. Juni 1906.
Wilhelm R.
Studt.«
An den Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten.
Diese Allerhöchste Ordre wurde der Akademie durch den
vorgeordneten Minister durch Verfügung vom 18. September
1906 mitgeteilt. Sie tritt vom Beginn des Wintersemesters
1906/07 in Kraft.
II. Bezüglich des akademischen Instituts für Kirchenmusik.
»Auf Ihren Bericht vom 19. Juni d. Js. will Ich
genehmigen, dafs der § 116, Absatz 1, des durch
Allerhöchste Ordre vom 19. Juni 1882 bestätigten
Statutes der Akademie der Künste folgende Fassung
erhält:
„Die Normalzahl der Schüler beträgt dreifsig.“
Kiel, den 28. Juni 1906.
Wilhelm R.
Studt.«
An den Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten.
Diese Allerhöchste Ordre wurde der Akademie durch den
vorgeordneten Minister durch Verfügung vom 18. September
1906 mitgeteilt. Sie tritt vom Beginn des Wintersemesters
1906/07 in Kraft.