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Lebenszeit die Witwe des Professors Heinrich de Ahna, Frau Leontine de
Ahna, geborene v. Pannwitz, zur Zeit in Berlin, Augsburgerstrafse 18 IV
wohnhaft, und nach deren Tode ihre Tochter Leontine de Ahna, solange die-
selbe unverheiratet bleibt.
Dabei steht dem Senate der Akademie der Künste das Recht zu, unter
Umständen auch über das Kapital oder über Teile desselben zugunsten der
verwitweten Frau Professor Leontine de Ahna zu verfügen.
III.
Nach dem Ableben beider Nutzniefser der Stiftung sind die Zinsen der
Stiftung alljährlich ganz oder teilweise zur Unterstützung eines bedürftigen
Musikers, und zwar in erster Linie eines Geigers, zu verwenden. Die Art der
Auszahlung bestimmt der Senat der Akademie.
Dabei bleibt es diesem Vorbehalten, ferner zu bestimmen, ob die Ein-
künfte der Stiftung, falls sich dieselben in Zukunft erhöhen, ganz oder teil-
weise an eine Person oder unter mehrere Personen verteilt werden sollen.
IV.
Nicht verteilte Zinseneinnahmen können dem Kapitalvermögen zugeführt
werden.
V.
Sollte die in diesem Statute genannte Akademie der Künste zu existieren
aufhören, so gehen die derselben für die Heinrich de Ahna - Stiftung bei-
gelegten Rechte und Pflichten auf ihre Rechtsnachfolger über.
Berlin, den 25. Mai 1905.
Für das Komitee
zur Begründung einer Professor Heinrich de Ahna-Stiftung
in Berlin
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
Pastor Richard Hassenkamp. Prof. Waldemar Meyer,
Nachdem der Senat der Akademie die Annahme der
Stiftung und deren Verwaltung nach Mafsgabe des vorstehenden
Statuts beschlossen hatte, erbat der Minister die Allerhöchste
Genehmigung zur Ausführung des Beschlusses.
Mittels Verfügung vom 1. Juli 1905 liefs der Minister
der Akademie die nachfolgende Allerhöchste Kabinettsordre
in beglaubigter Form zugehen:
Auf den Bericht vom 19. Juni d. J. will Ich der
Akademie der Künste in Berlin zur Annahme eines
Kapitals von Sechstausend Achthundert Mark,
welches ihr von Gönnern und Freunden des ver-
storbenen Geigermeisters Heinrich de Ahna zur
Errichtung einer nach Mafsgabe des wieder bei-
folgenden Statuts vom 25. Mai 1905 zu verwaltenden
Lebenszeit die Witwe des Professors Heinrich de Ahna, Frau Leontine de
Ahna, geborene v. Pannwitz, zur Zeit in Berlin, Augsburgerstrafse 18 IV
wohnhaft, und nach deren Tode ihre Tochter Leontine de Ahna, solange die-
selbe unverheiratet bleibt.
Dabei steht dem Senate der Akademie der Künste das Recht zu, unter
Umständen auch über das Kapital oder über Teile desselben zugunsten der
verwitweten Frau Professor Leontine de Ahna zu verfügen.
III.
Nach dem Ableben beider Nutzniefser der Stiftung sind die Zinsen der
Stiftung alljährlich ganz oder teilweise zur Unterstützung eines bedürftigen
Musikers, und zwar in erster Linie eines Geigers, zu verwenden. Die Art der
Auszahlung bestimmt der Senat der Akademie.
Dabei bleibt es diesem Vorbehalten, ferner zu bestimmen, ob die Ein-
künfte der Stiftung, falls sich dieselben in Zukunft erhöhen, ganz oder teil-
weise an eine Person oder unter mehrere Personen verteilt werden sollen.
IV.
Nicht verteilte Zinseneinnahmen können dem Kapitalvermögen zugeführt
werden.
V.
Sollte die in diesem Statute genannte Akademie der Künste zu existieren
aufhören, so gehen die derselben für die Heinrich de Ahna - Stiftung bei-
gelegten Rechte und Pflichten auf ihre Rechtsnachfolger über.
Berlin, den 25. Mai 1905.
Für das Komitee
zur Begründung einer Professor Heinrich de Ahna-Stiftung
in Berlin
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
Pastor Richard Hassenkamp. Prof. Waldemar Meyer,
Nachdem der Senat der Akademie die Annahme der
Stiftung und deren Verwaltung nach Mafsgabe des vorstehenden
Statuts beschlossen hatte, erbat der Minister die Allerhöchste
Genehmigung zur Ausführung des Beschlusses.
Mittels Verfügung vom 1. Juli 1905 liefs der Minister
der Akademie die nachfolgende Allerhöchste Kabinettsordre
in beglaubigter Form zugehen:
Auf den Bericht vom 19. Juni d. J. will Ich der
Akademie der Künste in Berlin zur Annahme eines
Kapitals von Sechstausend Achthundert Mark,
welches ihr von Gönnern und Freunden des ver-
storbenen Geigermeisters Heinrich de Ahna zur
Errichtung einer nach Mafsgabe des wieder bei-
folgenden Statuts vom 25. Mai 1905 zu verwaltenden