nicht wohl abgemessen, wohlgeordnet, weislich
angelegt, und richtig ausgeführt ist; nun kann
aber doch der Anblick des Wohlabgemessene«,
Wohlgeordneten, Weislichangelegten, und Rich»
tigausgeführten unmöglich den Ernst nützlicher
G-schäfte eigentlich unterbrochen, vielmehr
sammlet sich der Geist in solchen Momenten wie»
der, weil das Schöne durch Auge und Einbil-
dungskraft vnmerklrch auf den Verstand wirkt,
und die Gedanken sich über das Kleine erheben.
Bey einer öffentlichen Ausstellung aber sor»
Hern, auß. r den vorzüglichen Kunstwerken, auch
die unvoUkommncrn Versuche eine nähere Be»
trachlung in Ansehung dessen, was sie von dem
werdenden Künstler erwarten lassen. — Das
Werk soll nicht nur an sich selbst Vergnügen er-
wecken, sondern auch seinem irwern Werthe nach,
für den lebenden Künstler inttressiren, und nicht
nur dem vollendeten Künstler, sondern auch dem
aulkeimenden Genie Gönner und Freunde ver-
schafft«,
Die von des Königs Majestät für die vater-
ländischen Künstler ausgesetzten Belohnungen
sind für die Mahler: fünf Prämien von 50 bis
zu 500 Thaler; für die Zeichner zwcy Prämien,
jede zu lou Thaler; für die Bildhauer ebenfalls
angelegt, und richtig ausgeführt ist; nun kann
aber doch der Anblick des Wohlabgemessene«,
Wohlgeordneten, Weislichangelegten, und Rich»
tigausgeführten unmöglich den Ernst nützlicher
G-schäfte eigentlich unterbrochen, vielmehr
sammlet sich der Geist in solchen Momenten wie»
der, weil das Schöne durch Auge und Einbil-
dungskraft vnmerklrch auf den Verstand wirkt,
und die Gedanken sich über das Kleine erheben.
Bey einer öffentlichen Ausstellung aber sor»
Hern, auß. r den vorzüglichen Kunstwerken, auch
die unvoUkommncrn Versuche eine nähere Be»
trachlung in Ansehung dessen, was sie von dem
werdenden Künstler erwarten lassen. — Das
Werk soll nicht nur an sich selbst Vergnügen er-
wecken, sondern auch seinem irwern Werthe nach,
für den lebenden Künstler inttressiren, und nicht
nur dem vollendeten Künstler, sondern auch dem
aulkeimenden Genie Gönner und Freunde ver-
schafft«,
Die von des Königs Majestät für die vater-
ländischen Künstler ausgesetzten Belohnungen
sind für die Mahler: fünf Prämien von 50 bis
zu 500 Thaler; für die Zeichner zwcy Prämien,
jede zu lou Thaler; für die Bildhauer ebenfalls