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Preussische Akademie der Künste
Statut der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — Berlin, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.70951#0041
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Das Statut der Akademie der Künste zu Berlin vom 19. Juni 1882 in der Fassung vom
13. Mai 1907, 10. Februarl913 und 1. März 1922 wird mit Wirkung vom heutigen Tage
wie unten ersichtlich abgeändert und genehmigt.
Berlin, den 19. März 1926.
Namens des Preußischen Staatsministeriums:
(Siegel.)
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
BECKER.
Genehmigung. — U IV 10413. 1.

Abänderung des Statuts der Akademie der Künste zu Berlin
vom 19. Juni 1882 in der Fassung vom 13. Mai 1907, 10. Februar 1913
und 1. März 1922.
Die Bezeichnung „Statut der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin" ist zu
ändern in: „Statut der Preußischen Akademie der Künste zu Berlin".
Die Ueberschrift „I. Von der Akademie überhaupt" ist zu streichen. Dafür ist zu
setzen: „I. Von der Gesamtakademie".
§ 1. Die Preußische Akademie der Künste zu Berlin ist eine der Förderung
der bildenden Künste, der Musik und der Dichtkunst gewidmete Staats-
anstalt. Sie besitzt die Rechte einer juristischen Person und hat ihren Sitz
in Berlin. Sie steht unmittelbar unter dem Minister für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung als ihrem Kurator.
§ 2. Das Wort „Königliche" ist zu streichen.
§ 3. Satz 1. Anstatt „Bestätigung Sr. Majestät des Königs" ist zu setzen: „Be-
stätigung des Staatsministeriums".
§ 3. Hinter den Schlußsatz ist zu setzen: „Ausnahmen von dieser Bestimmung sind
nur mit Genehmigung des Staatsministeriums zulässig."
§ 4. Die Worte „welcher die Allerhöchste Entscheidung über deren Bestätigung
einholt" sind zu streichen.
 
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