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Dr August Specht Stiftung
Statut der Dr. August Specht-Stiftung — Berlin, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.70948#0009
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§
Der Umfang und der Zweck der von dem Schriftsteller
Dr. August Specht in Gotha begründeten „Dr. August
Specht-Stiftung" wird durch den in dem Testament
Dr. August Specht's vom 5. Juni 1909 niedergelegten
letzten Willen, wie folgt, bestimmt:
„lAein getarntes Vermögen einschließlich der Ur-
heberrechte usw., lediglich mit Ausnahme der in
diesem Testament ausgesprochenen Legate, sall einem
idealen Zweck zugeführt werden. Die Ertragnisse
dieses Vermögens sallen dazu bestimmt sein, in sorm
non Preisen an Schriftsteller verteilt zu werden,
deren Werke sich durch literarische oder wissen-
schaftliche Bedeutung (auch populärwissenschaftliche)
auszeichnen und durch eine freie Geistesrichtung
getragen sind. Außerdem können Schriftsteller
dieser Richtung aus den Erträgnissen meines Ver-
mögens im salle ihrer Bedürftigkeit unterstüßt
werden. Endlich dürfen Werke dieser Richtung aus
mitteln meines Rachlasses ohne Schmälerung des
Kapitals verbreitet werden.
 
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