temperaturen läßt sich das Band jedoch schlecht im komprimierten
Zustand einbauen. Das Band sollte gegenüber der Wand ca. 5 bis
10 mm zurückstehen, so daß sich eine Schattenfuge zwischen dem
Fenster und dem Wandanschlag ausbildet Unebene und unter-
schiedlich dicke Fugen lassen sich optisch und technisch gut ausglei-
chen.
- Dichtstoffugen sind sehr dicht gegenüber allen Beanspruchungen.
Sie erfordern jedoch einen relativ hohen Arbeitsaufwand und
Kenntnisse über die fachgerechte Ausbildung, die bei den meisten
Tischlergesellen nicht vorhanden ist. So werden z. B. in der Praxis
häufig aus optischen und verarbeitungstechnischen Gründen viel zu
schmale Fugen ausgebildet. Es wird ohne Hinterfüllprofil gearbeitet,
die Fugen weisen eine Dreiflankenhaftung oder die Dreiecksform
auf und die Anstrichverträglichkeit eines Dichtstoffes wird mit Über-
streichbarkeit verwechselt. Richtig ausgebildete Dichtstoffugen sind
dauerhaft und in der Praxis technisch bewährt. Problematisch sind
jedoch immer unebene Wandanschläge und alle Reparaturanstriche.
Sie verursachen in der Regel erhebliche optische Beeinträchtigun-
gen. Bei Außenputz ist im Fensterabschlußbereich ein Putzabschluß-
profil erforderlich, da nach DIN 18540 keine elastische Abdichtung
zwischen Putz und Fenster erfolgen darf.
Untere Anschlußfugenausbildung
Die Außenfensterbank sollte unter dem Fenster anschließen, aber
möglichst so, daß Kapillarfugen vermieden werden. Das nachträgliche
Untermauern breiter Fenster ist problematisch, wenn das untere
Blendrahmenquerstück nicht dauerhaft und solide verankert ist.
Die innere Fensterbank sollte unsichtbar befestigt werden. Wenn
bei zweischaligem Mauerwerk das Fenster unten nicht aufsitzt, dann
muß das Eigengewicht des Elementes (z.B. mit Stahlwinkeln) nach
innen abgestützt werden.
Konstruktion der äußeren Wandanschlüsse und Zuordnung zu den
Anschlagarten
Anschlagart
Innen-
anschlag
Laibungs-
anschlag
Außen-
anschlag
Äußere Wandaufbau:
Ziegel
Putz
Ziegel
Putz
Fachw.
Fachwerk
Abdichtung des Fensters
zum Anschlag:
- Putz
+
+
- Verleistung
- Versiegelung mit
O
+
O
o
+
Verfüllprofil
- komprimierte Dichtungs-
+
+
+
+
+
+
bänder
+
+
o
o
o
+
Außenfensterbank:
- Klinkerplatte
+
+
+
+
o
- Rollschicht (Mauerziegel)
+
+
- Flachschicht (Mauerziegel)
- Formteil (Beton, Putz,
+
+
Ziegel)
o
+
- Metall (Alu, Zink, Kupfer)
0
o
+
- Holzprofil
+
+
Sonderkonstruktionen:
- Schutz gegen an der Fassa-
de ablaufendes Wasser
+
- Rolladen
+
+
o
o
- Klappladen
o
o
+
+
+
Montageverfahren
- komplette Erneuerung
o
o
+
+
+
- Überschubverfahren
- nachträgliche Ergänzung
+
+
des 2. Flügels
Konstruktion der inneren Anschlüsse
- Innere Abdichtung des Fensters durch
Vorleistung,
Versiegelung,
Futteranschlag,
- Innenlaibung
Putz,
Zargenfutter, z.B. mit Schattennutabschluß,
Rahmen-Füllungsfutter z.B. mit Vorleistung,
Futter und Bekleidung,
Tiefe Leibungen sollten schräg ausgebildet werden. Bei niedrigen Fen-
sterstürzen sollte auch die obere Leibung schräg ausgebildet werden.
- Innenfensterbank
Vollholz oder Holzwerkstoff,
Naturstein oder Kunststein,
- Heizkörperverkleidungen in einheitlicher Gestaltung mit Fenster-
bank, Futter und profilierter Bekleidung aus Vollholz.
c Baurechtliche Bestimmungen und Ausschreibung
Produkthaftung
Als Produkthaftung wird die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden
bezeichnet, die Folge fehlerhafter Produkte sind. Erfaßt werden Perso-
nen-, Sach- und Verzugsschäden. Nach § 823 BGB tritt die Haftung
des Herstellers bei vorsätzlicher oder fahrlässiger „Verletzung von
Sorgfaltspflichten" ein.
Die Haftungshöhe für Personenschäden ist unbegrenzt.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller oder Lieferer
eines Produktes verschuldensunabhängig. Die Ansprüche erlöschen
zehn Jahre nach dem in Verkehrbringen des Produkts.
Bei nach innen zu öffnenden Fenstern gehen vor allem von den
Oberlichtern Gefahren aus, wenn die Oberlichtöffner zum Zweck des
Putzens des Oberlichts entriegelt und nach dem Putzen nicht wieder
fachgerecht verriegelt werden. Daher ist bei den Oberlichtöffnern, bei
denen eine Fehlbedienung nicht ausgeschlossen werden kann,
zusätzlich eine Putz- oder Fallschere erforderlich.
Die Beschlaghersteller schreiben für ihre Beschläge z.B. die maxima-
len Flügelgrößen und die Art der Befestigung genau vor. Jede Abwei-
chung von den Herstellerangaben und auch die Veränderung der
Beschläge schließt die Produkthaftung des Herstellers zu Lasten des
Tischlers aus.
Gewährleistung
Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke und
damit auch für Fenster fünf Jahre.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei Fenstern nach DIN 68121 zwei
Klimazyklen genügen, um Mängel sichtbar zu machen. Außerdem
werden bei den mit modernen Werkzeugen gefertigten Doppelfalz-
fenstern die technischen Anforderungen und die Prinzipien des kon-
struktiven Holzschutzes sehr gut gelöst. Daher wird im heutigen Fen-
sterbau meistens eine Gewährleistung nach VOB vereinbart, die nur
zwei Jahre dauert.
Wenn die Gewährleistung nach VOB vereinbart wird, dann sind
automatisch alle wichtigen Normen zum Fensterbau, wie z.B. die DIN
68121 Vertragsgegenstand.
Im Bereich des Denkmalschutzes wird an vielen Stellen von der
DIN 68121 abgewichen. Eine Gewährleistung nach VOB ist in die-
sem Fall kaum sinnvoll, da alle Abweichungen von der VOB vorher
vertraglich von der Gewährleistung auszuschließen sind. Daß der
nicht fachkundige Auftraggeber einem solchen einschränkenden
Regelwerk skeptisch gegenüber steht, ist nur verständlich. Die
Architekten „lösen" das Problem oft so, daß sie ihr normales Regel-
werk, das auf der VOB und der DIN 68121 beruht, den Ausschrei-
bungen voranstellen. Die Tischler akzeptieren diese z.T. unsinnigen
Vorgaben in der Hoffnung, daß der Auftrag zur Zufriedenheit aller
abgewickelt wird. Im Streitfall wird er jedoch für die Mängel der
Ausschreibung weitgehend haften müssen. Grundsätzlich darf von
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Zustand einbauen. Das Band sollte gegenüber der Wand ca. 5 bis
10 mm zurückstehen, so daß sich eine Schattenfuge zwischen dem
Fenster und dem Wandanschlag ausbildet Unebene und unter-
schiedlich dicke Fugen lassen sich optisch und technisch gut ausglei-
chen.
- Dichtstoffugen sind sehr dicht gegenüber allen Beanspruchungen.
Sie erfordern jedoch einen relativ hohen Arbeitsaufwand und
Kenntnisse über die fachgerechte Ausbildung, die bei den meisten
Tischlergesellen nicht vorhanden ist. So werden z. B. in der Praxis
häufig aus optischen und verarbeitungstechnischen Gründen viel zu
schmale Fugen ausgebildet. Es wird ohne Hinterfüllprofil gearbeitet,
die Fugen weisen eine Dreiflankenhaftung oder die Dreiecksform
auf und die Anstrichverträglichkeit eines Dichtstoffes wird mit Über-
streichbarkeit verwechselt. Richtig ausgebildete Dichtstoffugen sind
dauerhaft und in der Praxis technisch bewährt. Problematisch sind
jedoch immer unebene Wandanschläge und alle Reparaturanstriche.
Sie verursachen in der Regel erhebliche optische Beeinträchtigun-
gen. Bei Außenputz ist im Fensterabschlußbereich ein Putzabschluß-
profil erforderlich, da nach DIN 18540 keine elastische Abdichtung
zwischen Putz und Fenster erfolgen darf.
Untere Anschlußfugenausbildung
Die Außenfensterbank sollte unter dem Fenster anschließen, aber
möglichst so, daß Kapillarfugen vermieden werden. Das nachträgliche
Untermauern breiter Fenster ist problematisch, wenn das untere
Blendrahmenquerstück nicht dauerhaft und solide verankert ist.
Die innere Fensterbank sollte unsichtbar befestigt werden. Wenn
bei zweischaligem Mauerwerk das Fenster unten nicht aufsitzt, dann
muß das Eigengewicht des Elementes (z.B. mit Stahlwinkeln) nach
innen abgestützt werden.
Konstruktion der äußeren Wandanschlüsse und Zuordnung zu den
Anschlagarten
Anschlagart
Innen-
anschlag
Laibungs-
anschlag
Außen-
anschlag
Äußere Wandaufbau:
Ziegel
Putz
Ziegel
Putz
Fachw.
Fachwerk
Abdichtung des Fensters
zum Anschlag:
- Putz
+
+
- Verleistung
- Versiegelung mit
O
+
O
o
+
Verfüllprofil
- komprimierte Dichtungs-
+
+
+
+
+
+
bänder
+
+
o
o
o
+
Außenfensterbank:
- Klinkerplatte
+
+
+
+
o
- Rollschicht (Mauerziegel)
+
+
- Flachschicht (Mauerziegel)
- Formteil (Beton, Putz,
+
+
Ziegel)
o
+
- Metall (Alu, Zink, Kupfer)
0
o
+
- Holzprofil
+
+
Sonderkonstruktionen:
- Schutz gegen an der Fassa-
de ablaufendes Wasser
+
- Rolladen
+
+
o
o
- Klappladen
o
o
+
+
+
Montageverfahren
- komplette Erneuerung
o
o
+
+
+
- Überschubverfahren
- nachträgliche Ergänzung
+
+
des 2. Flügels
Konstruktion der inneren Anschlüsse
- Innere Abdichtung des Fensters durch
Vorleistung,
Versiegelung,
Futteranschlag,
- Innenlaibung
Putz,
Zargenfutter, z.B. mit Schattennutabschluß,
Rahmen-Füllungsfutter z.B. mit Vorleistung,
Futter und Bekleidung,
Tiefe Leibungen sollten schräg ausgebildet werden. Bei niedrigen Fen-
sterstürzen sollte auch die obere Leibung schräg ausgebildet werden.
- Innenfensterbank
Vollholz oder Holzwerkstoff,
Naturstein oder Kunststein,
- Heizkörperverkleidungen in einheitlicher Gestaltung mit Fenster-
bank, Futter und profilierter Bekleidung aus Vollholz.
c Baurechtliche Bestimmungen und Ausschreibung
Produkthaftung
Als Produkthaftung wird die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden
bezeichnet, die Folge fehlerhafter Produkte sind. Erfaßt werden Perso-
nen-, Sach- und Verzugsschäden. Nach § 823 BGB tritt die Haftung
des Herstellers bei vorsätzlicher oder fahrlässiger „Verletzung von
Sorgfaltspflichten" ein.
Die Haftungshöhe für Personenschäden ist unbegrenzt.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller oder Lieferer
eines Produktes verschuldensunabhängig. Die Ansprüche erlöschen
zehn Jahre nach dem in Verkehrbringen des Produkts.
Bei nach innen zu öffnenden Fenstern gehen vor allem von den
Oberlichtern Gefahren aus, wenn die Oberlichtöffner zum Zweck des
Putzens des Oberlichts entriegelt und nach dem Putzen nicht wieder
fachgerecht verriegelt werden. Daher ist bei den Oberlichtöffnern, bei
denen eine Fehlbedienung nicht ausgeschlossen werden kann,
zusätzlich eine Putz- oder Fallschere erforderlich.
Die Beschlaghersteller schreiben für ihre Beschläge z.B. die maxima-
len Flügelgrößen und die Art der Befestigung genau vor. Jede Abwei-
chung von den Herstellerangaben und auch die Veränderung der
Beschläge schließt die Produkthaftung des Herstellers zu Lasten des
Tischlers aus.
Gewährleistung
Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke und
damit auch für Fenster fünf Jahre.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei Fenstern nach DIN 68121 zwei
Klimazyklen genügen, um Mängel sichtbar zu machen. Außerdem
werden bei den mit modernen Werkzeugen gefertigten Doppelfalz-
fenstern die technischen Anforderungen und die Prinzipien des kon-
struktiven Holzschutzes sehr gut gelöst. Daher wird im heutigen Fen-
sterbau meistens eine Gewährleistung nach VOB vereinbart, die nur
zwei Jahre dauert.
Wenn die Gewährleistung nach VOB vereinbart wird, dann sind
automatisch alle wichtigen Normen zum Fensterbau, wie z.B. die DIN
68121 Vertragsgegenstand.
Im Bereich des Denkmalschutzes wird an vielen Stellen von der
DIN 68121 abgewichen. Eine Gewährleistung nach VOB ist in die-
sem Fall kaum sinnvoll, da alle Abweichungen von der VOB vorher
vertraglich von der Gewährleistung auszuschließen sind. Daß der
nicht fachkundige Auftraggeber einem solchen einschränkenden
Regelwerk skeptisch gegenüber steht, ist nur verständlich. Die
Architekten „lösen" das Problem oft so, daß sie ihr normales Regel-
werk, das auf der VOB und der DIN 68121 beruht, den Ausschrei-
bungen voranstellen. Die Tischler akzeptieren diese z.T. unsinnigen
Vorgaben in der Hoffnung, daß der Auftrag zur Zufriedenheit aller
abgewickelt wird. Im Streitfall wird er jedoch für die Mängel der
Ausschreibung weitgehend haften müssen. Grundsätzlich darf von
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